Bundestag lehnt Beschwerde des Bündnis Sahra Wagenknecht ab – keine Neuauszählung

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Der Ausschuss hatte bereits vor zwei Wochen mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linken sowie gegen die Stimmen der AfD empfohlen, die Forderung des BSW zurückzuweisen. Die von der Ex-Linken Sahra Wagenknecht gegründete Partei will nun ihre Beschwerde vor das Bundesverfassungsgericht tragen.

»Ohne Parteibrille« geprüft

»Es hat sich tatsächlich kein einziger Wahlfehler, der Mandatsrelevanz hat, erwiesen«, begründete etwa der CDU-Abgeordnete Carsten Müller die Ausschussempfehlung. Wenn das BSW in einzelnen Wahlbezirken null Wahlstimmen erhalten habe, sei das keine Anomalie, sondern Ausdruck einer freien Wahl. »Ins Blaue hinein könne man keine Neuauszählung vornehmen«, empfahl auch Ausschussmitglied Johannes Fechner (SPD). Die Beschwerde sei sorgfältig und »ohne Parteibrille« im Ausschuss geprüft worden.

Das BSW war hauchdünn an der Fünfprozenthürde gescheitert, es fehlten 9529 Stimmen für den Einzug. Die Partei geht von systematischen Zählfehlern aus und hofft, durch eine Neuauszählung die fehlenden Stimmen zusammenzubekommen. Der Wahlprüfungsausschuss argumentiert hingegen, der Hinweis auf einzelne Fehler allein genüge nicht, um generelle Wahlfehler zu unterstellen. Es könne kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden, hieß es.

Rasch nach Karlsruhe

Der neue BSW-Chef Fabio De Masi bekräftigte gegenüber dem SPIEGEL, dass man jetzt eine Klage vor dem Verfassungsgericht vorbereitet. Die Anwälte der Partei würden bereits die Klageschrift ausarbeiten. »Wir wollen einen Schriftsatz haben, der in Karlsruhe überzeugt«, sagt De Masi.

Allerdings ist unklar, wie rasch der Gang nach Karlsruhe erfolgt. Realistisch ist wohl eine fertige Klageschrift in der ersten Hälfte des Januars. Faktisch hat das BSW bis Mitte Februar Zeit mit dem Einreichen der Klage. Dann könnten die Richterinnen und Richter in Karlsruhe zwischen einem halben bis ganzen Jahr entscheiden, bevor klar ist, ob es tatsächlich zu einer Neuauszählung der Wahlergebnisse kommt.

Beim BSW lehnt man die Argumentation des Wahlprüfungsausschusses ab, dass es sich nur um Einzelfehler handele. Mehrere Landeswahlleitungen hätten selbst eingeräumt, dass sie atypische Daten vorliegen hätten, so De Masi, »die mit hoher Wahrscheinlichkeit Falschzählungen zu Lasten des BSW sind – jedoch nicht mehr von den Wahlleitungen geprüft wurden«.

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