Im juristischen Streit über die Berichterstattung zum sogenannten Potsdamer Treffen hat das Landgericht Hamburg zwei Klagen gegen die Rechercheplattform »Correctiv« und fünf ihrer Mitarbeiter abgewiesen. Das verkündete die Vorsitzende der Pressekammer, Kristina Feustel. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Vosgerau und Mörig wollten »Correctiv« Kernaussagen des Berichts verbieten lassen. Unter anderem ging es um die Einordnung, dass es bei dem auf dem Treffen vorgestellten Konzept der »Remigration« um einen »Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger« gegangen sei. Das Konzept war bei dem Treffen vom früheren Kopf der rechtsextremen »Identitären Bewegung« in Österreich, Martin Sellner, vorgestellt worden.
Urteil: Unterscheidung zwischen Tatsachen und Meinung möglich
Den Klägern stehe hinsichtlich keiner der angegriffenen Äußerungen aus dem »Correctiv«-Bericht ein Unterlassungsanspruch zu, teilte das Gericht mit. Leser des Artikels hätten erkennen können, bei welchen Passagen es sich um eine detaillierte Wiedergabe des bei dem Treffen Gesagten oder eine wertende Zusammenfassung oder Kommentierung des Geschehens gehandelt habe.
Deshalb würden Leser nicht zu dem Verständnis gelangen, »dass Sellner oder ein anderer Teilnehmer wörtlich von ›Vertreibung‹ oder einer ›Ausweisung‹ von deutschen Staatsbürgern gesprochen habe oder dass wörtlich gesagt worden sei, dass auch deutsche Staatsbürger aus Deutschland ›verdrängt‹ werden sollten«.

vor 2 Stunden
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