Der polnische Verfassungsgerichtshof weigerte sich 2021, Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als verbindlich anzuerkennen. Nun hat der EuGH Polen wegen Verstößen gegen wesentliche Prinzipien des EU-Rechts verurteilt .
Durch die Missachtung der EuGH-Rechtsprechung habe der polnische Verfassungsgerichtshof gegen tragende Grundsätze wie den Vorrang, die Autonomie und einheitliche Anwendung des EU-Rechts verstoßen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Die EU-Kommission hatte Polen vor dem EuGH verklagt.
Hintergrund des Falls sind zwei Urteile des polnischen Verfassungsgerichtshofs (Trybunal Konstytucyjny) aus dem Jahr 2021. Der Gerichtshof hatte sich geweigert, Entscheidungen des höchsten europäischen Gerichts als verbindlich anzuerkennen, weil sie aus seiner Sicht gegen die polnische Verfassung verstießen. Der Verfassungsgerichtshof befand, dass der EuGH seine Kompetenzen überschreite, wenn er sich in die polnische Justiz einmische.
Zu der Zeit führte die nationalkonservative PiS-Regierung das Land. Diese hatte das polnische Justizsystem umgebaut und damit nach Einschätzung von Experten die Gewaltenteilung eingeschränkt. Der EuGH hatte angeordnet, bestimmte Reformen wegen Rechtsstaatlichkeitsbedenken auszusetzen.
Mitglieder können sich nicht von EU-Werten lossagen
Polen könne sich nicht auf seine Verfassungsidentität berufen, um sich gemeinsamen EU-Werten wie Rechtsstaatlichkeit, effektivem Rechtsschutz und richterlicher Unabhängigkeit zu entziehen, stellt der EuGH nun klar. Diese Werte seien für alle Länder, die der Europäischen Union beitreten, rechtlich bindend. Mitgliedstaaten könnten sich davon nicht lossagen, teilen die Richterinnen und Richter mit.
Der EuGH befand zudem, dass das polnische Verfassungsgericht weiterhin nicht unabhängig sei. Das Warschauer Gericht genüge »nicht den Anforderungen an ein durch Gesetz errichtetes, unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne des Unionsrechts«, urteilten die Richter. Der EuGH bezog sich damit auf die Ernennung von drei polnischen Verfassungsrichtern im Dezember 2015 und der Gerichtspräsidentin im Dezember 2016. Dabei sei gegen die Grundregeln für die Ernennungsverfahren verstoßen worden.

vor 10 Stunden
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