Während Abschiebungen ist die EU-Grenzschutzagentur Frontex zum Schutz der Grundrechte verpflichtet, urteilt der EuGH. Eine syrische Familie hatte Schadenersatz verlangt.
18. Dezember 2025, 12:24 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, AFP, akm
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die europäische Grenzschutzagentur Frontex für Grundrechtsverletzungen bei Abschiebungen haftbar gemacht werden kann. Nach EU-Recht sei Frontex verpflichtet, während sogenannter Rückkehraktionen die Grundrechte der betroffenen Asylsuchenden zu schützen, urteilten die Richterinnen und Richter. Dazu gehört unter anderem, dass geprüft wird, ob für alle Betroffenen gültige Rückkehrentscheidungen vorliegen.
In einem konkreten Fall muss nun das Gericht der Europäischen Union (EuG) – eine Instanz unterhalb des EuGH – erneut prüfen, ob eine syrisch-kurdische Familie Anspruch auf Schadenersatz hat. Die Eltern und ihre vier Kinder waren nur wenige Tage nach ihrer Ankunft auf einer griechischen Insel im Rahmen einer von Frontex koordinierten Rückkehraktion in die Türkei abgeschoben worden – trotz der Ankündigung, Asyl beantragen zu wollen. Aus Angst vor einer möglichen Abschiebung zurück nach Syrien floh die Familie später in den Irak.
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