Standortdaten: Bundesregierung kauft bei Datenbrokern ein

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Wer eine Wetter-App nutzt oder am Smartphone daddelt, ahnt meist nicht, dass die dabei anfallenden GPS-Koordinaten auf dem digitalen Markt landen könnten – und von dort direkt auf den Monitoren staatlicher Ermittler. Was nach einem fernen Überwachungsszenario klingt, ist in Deutschland eine realistische Option: In einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion räumt die Bundesregierung ein, dass der Bezug personenbezogener Daten von kommerziellen Datenhändlern im Einzelfall angemessen sein könne. Eine systematische Erfassung dieser Einkäufe findet jedoch nicht statt. Besonders brisant ist dabei das Ausmaß des globalen Handels: Allein 3,6 Milliarden Standortdaten von elf Millionen Handys aus Deutschland wurden Journalisten schon als Kostprobe angeboten. Diese Datenflüsse entstehen oft über Softwarepakete Dritter (SDKs) oder beim „Real Time Bidding“ in der Online-Werbung.

Die Regierung versucht den potenziellen Datenkauf rechtlich zu legitimieren, indem sie Werbedatenbanken als „allgemein zugängliche Quellen“ einstuft. Experten halten diese Interpretation für brandgefährlich. Der Münchner Strafrechtler Mark Zöller bezeichnet einen möglichen Kauf durch Sicherheitsbehörden mangels Rechtsgrundlage gegenüber dem BR als illegal. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hebt hervor, dass selbst öffentlich zugängliche Daten dem Persönlichkeitsschutz unterliegen und ein massenhafter Ankauf zwangsläufig unbeteiligte Personen treffe. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht zudem in einem von Netzpolitik.org veröffentlichten Gutachten Anzeichen dafür, dass der Datenkauf schon Teil des behördlichen Informationsmanagements wird. Damit könnten Geheimdienste Kontrollinstanzen umgehen und Informationen erlangen, die sie durch klassische Überwachung nicht legal erheben dürften. Andere Forscher warnten schon 2024: Geheimdienstliche Datenkäufe verletzen verfassungsrechtliche Standards.

Trotz des öffentlichen Interesses hüllt sich die Exekutive bei konkreten Details in Schweigen. Informationen über genutzte Anbieter wie Datarade oder Venntel sowie über spezifische Methoden behandelt sie als Staatsgeheimnis: Eine Beantwortung der Fragen zu polizeilichen Vorgehensweisen könne die Arbeitsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gefährden und „feindliche Mächte“ zu Abwehrstrategien verleiten. Dabei erweist sich der Datenhandel als Bumerang für die staatliche Sicherheit: Reportern gelang es bereits, anhand von Broker-Daten Bewegungsprofile hoher Beamter und von Geheimdienstmitarbeitern zu erstellen. Auch für Militäreinrichtungen und kritische Infrastruktur geht von der Verfügbarkeit dieser präzisen Datensätze ein erhebliches Risiko aus, da ausländische Dienste diese zur Aufklärung nutzen können.

Während das Bundesumweltministerium den Handel mit persönlichen Daten zum Selbstzweck als unvereinbar mit dem Datenschutzrecht bezeichnet, setzt die Bundesregierung als Ganze vor allem auf die Sensibilisierung der eigenen Beschäftigten. Sie gibt Tipps zur Konfigurierung privater IT, während sie gleichzeitig das Geschäftsmodell der Databroker als potenzieller Kunde stützt. Die EU-Kommission warnt derweil vor intransparenten Praktiken, die das Vertrauen in digitale Märkte zerstören und Grundrechte untergraben. Die linke Digitalpolitikerin Donata Vogtschmidt fordert daher einen gesetzlichen Riegel, damit Sicherheitsbehörden den unkontrollierten Handel mit Werbedaten nicht weiter anheizen. Eine stärkere Transparenz oder gar ein Verbot des behördlichen Datenankaufs sind aber nicht in Sicht, da das parlamentarische Informationsrecht im Sicherheitsbereich hinter das Staatswohl zurücktreten muss.

(mki)

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