„Sarajevo-Safari“: „Spiegel“ stellt Artikel mit Vorwürfen gegen Vučić wieder online

vor 7 Stunden 1

Der „Spiegel“ hat seinen Bericht über den serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić und den Verdacht, er könnte etwas mit der „Menschenjagd“ im Bosnienkrieg in Sarajevo zu tun gehabt haben, in der ursprünglichen Fassung wieder online gestellt, nachdem das Magazin eine Stellungnahme Vučićs eingeholt hat, in welcher er die Vorwürfe zurückweist. Das Landgericht Hamburg hatte Passagen des Beitrags zuvor per einstweiliger Verfügung für rechtswidrig erklärt, weil eine solche Stellungnahme fehlte (Az. 324 O 170/2).

„Die Stellungnahme von Serbiens Präsidenten Aleksandar Vučić wurde nachträglich ergänzt“, heißt es nun in einer redaktionellen Bemerkung am Ende des Artikels. „Die zwischenzeitlich aus rechtlichen Gründen entfernten Passagen mit Details zu den Vorwürfen sind inzwischen wieder vollständig erhalten.“

Der „Spiegel“ gibt unter anderem den Vorwurf wieder, Vučić habe zu den „Freiwilligen“ gezählt, die „zur Begleitung ,ausländischer Gäste‘ berechtigt“ gewesen seien, und dass er 20.000 D-Mark abgeliefert habe, die ein „italienischer Gast“ auf dem jüdischen Friedhof in Sarajevo „gespendet“ habe.

Gemeint ist ein Teilnehmer der sogenannten Sarajevo-Safaris, die während des Bosnienkriegs zwischen 1992 und 1995 stattgefunden und darin bestanden haben sollen, dass Ausländer nach Sarajevo reisten, unter serbischer Begleitung Jagd auf die Menschen in der Stadt machten, Zivilisten – Kinder, Erwachsene und Ältere – aus dem Hinterhalt erschossen und für die Morde bezahlten.

Vučićs Sprecherin, heißt es nun im „Spiegel“, habe erklärt, dieser habe niemals unter dem im Text in diesem Zusammenhang erwähnten serbischen Kommandanten gedient und sei nicht Mitglied einer von diesem befehligten Einheit gewesen – dies habe der Kommandeur zu Lebzeiten selbst mehrfach bestätigt. „Echtheit, Herkunft und Kontext“ der diesem Kommandeur zugeschriebenen Dokumente habe der „Spiegel“ nicht belegt.

Vučićs Anwalt, der die einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg erstritt, sagte auf Anfrage der F.A.Z., man werde den jetzt online gestellten Artikel des „Spiegel“ prüfen und danach entscheiden, ob ein „Titelverstoß“ vorliege, der Artikel unabhängig davon erneut rechtswidrig oder journalistisch nicht zu beanstanden sei.

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