Verstoß gegen Kunsturhebergesetz: Bundestag hebt Immunität von AfD-Politiker auf

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Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Lars Haise aus Baden-Württemberg aufgehoben. Das hat die Parlamentsverwaltung auf ihrer Website bekannt gegeben. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet. Hintergrund ist demnach ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz.

Die Behörde bestätigte ein solches Verfahren gegen einen Parlamentarier, nannte auf Anfrage aber keinen Namen. Sie habe Anfang Februar beim zuständigen Amtsgericht in Schorndorf einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz beantragt. Darin forderten die Ermittler eine Geldstrafe über 60 Tagessätze.

Fahndungsplakat ohne Einverständnis?

Durch seine Wahl in den Bundestag habe der Mann bislang aber parlamentarische Immunität genossen. Daher sei das Verfahren vorläufig eingestellt worden. Mit der Immunitätsaufhebung werde eine Wiederaufnahme des Verfahrens geprüft.

Nach „Spiegel“-Informationen soll Haise im Mai 2024 vor seiner Wahl in sozialen Medien eine Art Fahndungsplakat mit Bildern politischer Gegner ohne deren Einverständnis veröffentlicht haben.

Haise: Das ist ein üblicher formaler Vorgang

Auf Anfrage ging Haise nicht auf die Vorwürfe ein. Er erklärte aber, die Aufhebung der Immunität sei „ein üblicher formaler Vorgang, wenn ein Verfahren, wie der im Raum stehende Vorwurf eines Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz, rechtlich abgeschlossen werden soll“.

Eine Vorbewertung des Sachverhalts ergebe sich daraus nicht. Weil er als Bundestagsabgeordneter die rechtsstaatlichen Abläufe achte, habe er seiner Fraktion empfohlen, der Aufhebung seiner Immunität zuzustimmen, sagte Haise.

Haise sitzt seit dem vergangenen Jahr im Bundestag. Im Juni wurde er in Baden-Württemberg beim AfD-Landesparteitag zu einem der stellvertretenden Landesvorsitzenden gewählt. (dpa)

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