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Erneuerung der Vertragsmuster für IT-Beschaffung: Open Source als Regelfall
- Open Source als Regelfall
- Vertragselement SBOM
- EVB-IT Digital: Der Vertrag als interaktiver Prozess
- Fazit
Wer als Unternehmen Software, Hardware oder IT-Dienstleistungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland verkauft oder lizenziert, kommt an den Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, kurz EVB-IT, nicht vorbei. Die EVB-IT sind standardisierte allgemeine Geschäftsbedingungen, die spezifisch für IT-Beschaffungen im öffentlichen Sektor entwickelt wurden. Das ist notwendig, weil IT-Verträge häufig nicht sauber in die klassischen Vertragstypen des Bürgerlichen Gesetzbuchs wie Kauf-, Miet- oder Werkvertrag passen.
- Mit der jüngsten Überarbeitung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) legt der IT-Planungsrat die umfassendste Änderung seit Bestehen dieser Vertragsmuster vor.
- Die gravierendste Neuerung: Erstmals wird bei Verträgen zur Entwicklung von Software die quelloffene Variante als Regelfall präferiert. Wer proprietäre Software bestellen möchte, muss das gut begründen.
- Die Softwarestückliste kann nun bei der Beschaffung als optionaler Bestandteil in den Softwareverträgen vereinbart werden. So erhalten die Vergabestellen erstmals ein Werkzeug für Transparenz, wie sich die beschaffte Software zusammensetzt.
Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) gibt sie auf Vorschlag des IT-Planungsrats heraus. Für alle Bundesbehörden sind sie über die Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung verpflichtend anzuwenden. Vergleichbare Regelungen bestehen in den Landeshaushaltsordnungen der Bundesländer. Auch Kommunen und öffentliche Einrichtungen greifen in der Praxis auf die EVB-IT zurück. Die Mustervertragstexte teilen sich in elf aktive Typen auf, die unterschiedliche Beschaffungsszenarien abdecken.
Acht der elf Vertragstypen wurden überarbeitet und legen jetzt den Grundstein dafür, dass die Beschaffung von Open-Source-Software rechtssicher erfolgen kann.
Ergänzt werden diese Typen durch die übergeordnete EVB-IT Rahmenvereinbarung, die mehrere Leistungsbereiche unter einem Vertragsdach bündelt. Ausgehandelt werden die Bedingungen zwischen dem BMDS und dem Digitalverband Bitkom als Interessenvertretung der IT-Wirtschaft. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die EVB-IT einen verhandelten Kompromiss darstellen und nicht einseitige „staatliche Einkaufsbedingungen“.
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