Brüssel holt zum großen Schlag aus, um die Abhängigkeit von außereuropäischen Tech-Giganten zu reduzieren. Nach jahrelangem Reagieren hat die EU-Kommission den Übergang zu einer proaktiven Digitalstrategie vorgezeichnet. Am Mittwoch hat sie dazu ihr mehrfach verschobenes Paket für technologische Souveränität vorgestellt. Ein Kommuniqué sowie begleitende Gesetzesinitiativen machen deutlich: Sie will härter und direkter in die IT-Strukturen und die Software-Beschaffung der EU-Länder eingreifen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, dass Europa es sich nicht leisten könne, bei kritischen Technologien für Krankenhäuser, Energienetze und Sicherheitsdienste von anderen abhängig zu sein. Das Paket markiert laut der zuständigen Vizepräsidentin Henna Virkkunen einen historischen Systemwechsel weg von einer bloßen Verbraucher- hin zu einer Gestalterrolle.
Im Zentrum der Initiative steht der Versuch, eine einheitliche Definition von technologischer Souveränität zu etablieren. Darunter versteht die Kommission die konkrete Fähigkeit Europas, kritische Technologien, Infrastrukturen, Dienste und Daten, die das Fundament für Wirtschaft, Gesellschaft und Sicherheit bilden, eigenständig zu entwickeln, zu kontrollieren und zu skalieren. Geopolitik und Technologie seien heute untrennbar miteinander verwoben, weshalb Europa die Kontrolle über seine Lieferketten und Daten zurückgewinnen müsse.
Abkehr von Abhängigkeiten ohne Protektionismus
Die EU-Kommission betont, dass dieser Schritt nicht mit digitalem Protektionismus oder einer Isolation des europäischen Marktes gleichzusetzen sei. Vielmehr soll die Souveränität auf Offenheit, fairem Wettbewerb und einem menschenzentrierten Ansatz fußen, der den Markt für gleichgesinnte Partner offenlässt. Um dies zu erreichen, setzt sie auf einen Ökosystem-Ansatz, der sich über die gesamte Wertschöpfungskette zieht, also etwa auch in Kompetenzen investiert, Startups unterstützt und die langfristige Wartung und Sicherheit der Open-Source-Infrastruktur sichert. So soll eine eigene europäische Nachfrage generiert werden, um risikobehaftete Abhängigkeiten von einzelnen, nicht-gleichgesinnten Ländern zu vermeiden.
Ein Kernbestandteil des Pakets ist der Cloud and AI Development Act (CADA) als zentrales Element des „Aktionsplans für einen KI-Kontinent“. Die Verordnung soll die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, eine systematische Souveränitätsrisikobewertung für ihre Verwaltungssoftware durchzuführen. Es geht um eine Analyse, welche Anwendungen in Behörden welche Souveränitätslevel benötigen. Die vorgegebenen vier Stufen bewerten die Kontrolle über den digitalen Dienst selbst, die zugrundeliegende Lieferkette, das Ausmaß der Verarbeitung von KI-Inferenzdaten, den physischen Standort der Infrastruktur sowie das allgemeine Niveau der Cybersicherheit.
Kampf gegen das Souveränitäts-Washing
Mit dieser Klassifizierung will die Kommission die Widerstandsfähigkeit des staatlichen Sektors stärken, europäische Alternativen fördern und dem Souveränitäts-Washing ein Ende setzen, bei dem ausländische Cloud-Anbieter ihre Dienste durch europäische Zwischenhändler als vermeintlich unabhängig vermarkten. Ferner sieht der CADA ein Prinzip vor, bei dem quelloffene Lösungen bevorzugt werden müssen, wenn öffentliche Verwaltungen Cloud- und KI-Software beschaffen.
In besonders sensiblen Bereichen wie der Verteidigung oder kritischen Infrastrukturen könnten Behörden künftig faktisch gezwungen sein, ausschließlich auf europäische Soft- und Hardware zu setzen. So sollen Dienstleistungen im Wert von rund 180 Millionen Euro gezielt an verlässliche EU-Partner fließen.
Der CADA-Entwurf sieht auch vor, bestimmte „Beschleunigungszonen“ auszuweisen, in denen hochgradig nachhaltige Rechenzentren schnell und strukturiert entstehen können. Das soll dazu beitragen, die europäische Datenkapazität in den nächsten fünf bis sieben Jahren zu verdreifachen.
Eine neue Open-Source-Strategie hat die Kommission direkt in das Souveränitätspaket in Form einer Leitlinie für offene digitale Ökosysteme integriert. Neben der forcierten Nutzung in Behörden soll damit die Interoperabilität digitaler Systeme im öffentlichen Raum vorangetrieben werden. Als Beispiele für erfolgreiche offene Ökosysteme gelten laut dem Papier die EUDI-Wallet für die elektronische Identifizierung und dezentrale soziale Medien wie Mastodon. Deren Entwicklung soll künftig aktiv gefördert werden, um der Diskrepanz entgegenzuwirken, dass die EU derzeit jährlich 264 Milliarden Euro jährlich für nicht-europäische, proprietäre Software ausgibt.
Chips Act 2.0: Nachfrageboom und Notfallkompetenzen
Parallel plant die Kommission mit dem Chips-Act 2.0 eine Neuauflage ihres Halbleiterprogramms. Während der Vorgänger primär das Angebot regulierte, zielt die neue Fassung auf die Stimulierung der Nachfrageseite und den Abbau von Bürokratie ab. Durch Beschaffungsgemeinschaften und „Nachfragebeschleuniger“ soll ein stabiler Absatzmarkt für europäische Alternativen im Bereich der KI-Chips geschaffen werden, die bis 2030 voraussichtlich mehr als 70 Prozent des Marktwachstums bei Halbleitern ausmachen dürften.
Ein Kernprojekt bleibt die Errichtung einer offenen Fabrik für die fortschrittliche Halbleiterfertigung in einem Mitgliedstaat mit einer Pilotproduktion zwischen 2030 und 2033, wobei teilnehmende Unternehmen zwingend ihren Hauptsitz in der EU haben müssen. Daneben werden weitreichende Notstandsbefugnisse geschaffen: Im Krisenfall kann die Kommission in die Lieferketten eingreifen und Hersteller verpflichten, bestehende Verträge mit ausländischen Kunden auszusetzen, um die Nachfrage innerhalb der EU prioritär zu bedienen.
Flankiert wird das Paket durch einen Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor. Energiekommissar Dan Jørgensen wies darauf hin, dass technologische Souveränität ohne Energiesouveränität unmöglich sei. Allein im Jahr 2024 hätten Rechenzentren in den Mitgliedstaaten so viel Strom verbraucht, dass damit fast 20 Millionen europäische Haushalte ein Jahr lang hätten versorgt werden können.
Die Roadmap sieht ein verpflichtendes Nachhaltigkeitsrating sowie Standards für Rechenzentren vor, fördert Vereinbarungen zur Nutzung von Abwärme und forciert den EU-weiten Ausbau intelligenter Stromzähler (Smart Meter), um Verbrauchern eine Kostenreduktion durch die Nutzung billigerer Stromstunden zu ermöglichen. Zudem soll ein eigenständiges, auf europäischen Daten trainiertes KI-Modell für den gesamten Energiesektor entwickelt und die Cybersicherheit kritischer dezentraler Geräte wie Solaranlagen verschärft werden.
Vertrauen auf privates Kapital
Das ambitionierte Vorhaben wirft vor allem Finanzierungsfragen auf, da globale Wettbewerber immense Summen in diesen Sektor pumpen. Die Kommission schätzt den Investitionsbedarf allein für die Stärkung des Halbleiter-Ökosystems bis 2035 auf rund 120 Milliarden Euro und für den Ausbau der Rechenzentrumskapazitäten bis 2036 auf weitere 200 Milliarden Euro. Da die Steuerzahler diese Summen nicht allein aufbringen können, bleibt die Strategie stark investitionsabhängig und setzt auf die Mobilisierung von Privatkapital.
Brüssel hat hierzu bereits Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Investitionsbank eingeleitet, um eine europäische Eigenkapital- und Wagniskapitalfazilität aufzubauen. Auf EU-Ebene direkt sind lediglich rund 2 Milliarden Euro für die Forschungsinitiative des CADA sowie 1 Milliarde Euro für die Open-Source-Strategie über die nächsten sieben Jahre angedacht.
Bereits am Montag forderten 13 europäische Tech-Firmen wie OVHcloud, Proton, Mastodon, Nextcloud und Ecosia, NGOs und die Grünen im EU-Parlament einen Kurswechsel. Die europäische Digitalwirtschaft müsse durch gezielte Investitionen, offene Ökosysteme und den Aufbau einer widerstandsfähigen, souveränen Infrastruktur gestärkt werden. Die Unterzeichner des offenen Briefs verlangen ein Bekenntnis zu Interoperabilität, Wettbewerb und strategischer Regulierung.
Um eine echte Unabhängigkeit zu erreichen, soll Europa demnach in die Lage versetzt werden, kritische digitale Infrastrukturen eigenständig zu betreiben und zu warten. Ein Hebel liegt nach Ansicht des Bündnisses in einer Reform der öffentlichen Beschaffung. Bevor das Paket in Kraft treten kann, müssen die gesetzlichen Vorschriften das EU-Parlament und den Ministerrat durchlaufen.
(afl)











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