Bundesbeauftragte: Informationsfreiheit soll ins Grundgesetz

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20 Jahre nach dem ersten Informationsfreiheitsgesetz des Bundes fordert die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, vom Bundestag weitere Schritte zur dauerhaften Verankerung der Auskunftsansprüche für Bürger.

Der erste notwendige Schritt sei ein Transparenzgesetz auf Bundesebene, das den Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger besser regele als das bisherige Informationsfreiheitsgesetz. Der Staat erhebe immer mehr Daten, die Verwaltung werde digitaler, sagte die vom Parlament gewählte Informationsfreiheitsbeauftragte. Ein echtes Transparenzgesetz erhebe etwa die Veröffentlichung von Gutachten oder Studien im Auftrag des Staats zum Standard statt zur Ausnahme.

Auch eine Stärkung der Durchsetzungsmöglichkeiten der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert die Bundesbeauftragte. Ein solches Gesetz entlaste auch die Verwaltungsgerichte, die mit Fällen wie etwa Textnachrichten von Ministern oder verweigerten Informationen zu Maskenbeschaffungen regelmäßig über Monate und Jahre beschäftigt seien. „Wir müssen in der Lage sein, den Zugang zu Informationen direkt und effizient durchzusetzen – auch als Entlastung für die Justiz“, fordert Specht-Riemenschneider.

Dass derzeit insbesondere aus Sicherheitskreisen eine Beschneidung von Informationsrechten der Bürgerinnen und Bürger gefordert werde, sei nicht hilfreich, ebenso wie die oft geäußerte Angst vor einer Überlastung der Verwaltung durch IFG-Anfragen, warnte Specht-Riemenschneider: „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie.“ Zuletzt hat etwa das von CDU und SPD dominierte Berliner Abgeordnetenhaus das dortige Informationsfreiheitsgesetz beschnitten. Anlass war die Attacke gegen eine unzureichend physisch abgesicherte wichtige Stromleitung, die einen tagelangen Stromausfall in einem Teil der Stadt zur Folge hatte. Bei den Bürgern ist die Informationsfreiheit grundsätzlich beliebt, mehr als ein Vierteljahrhundert nach dem ersten Informationsfreiheitsgesetz, das in Brandenburg verabschiedet wurde.

Specht-Riemenschneider plädiert dafür, die Informationsfreiheit auf Bundesebene daher nicht nur einfachgesetzlich wie im 2005 erstmals verabschiedeten Bundes-IFG zu stärken und ein weitergehendes Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen, sondern noch einen Schritt weiter zu gehen. „Ein einfaches Gesetz ist nur so stark, wie es die nächste Mehrheit im Parlament will“, sagte sie. „Deshalb gehört die Informationsfreiheit dauerhaft abgesichert.“ Dafür brauche es eine Verankerung im Grundgesetz. Eine solche müsste von Bundestag und Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.

(afl)

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