Mehrere AfD-Politiker sind in Niedersachsen von Wahlen zu kommunalen Spitzenämtern ausgeschlossen worden. Nach den letzten Entscheidungen der Wahlausschüsse dürfen mindestens vier Bewerber der Partei nicht bei der Kommunalwahl am 13. September antreten. Weitere geprüfte AfD-Bewerber wurden zugelassen, andere gar nicht erst geprüft.
Die Entscheidungen mussten bis heute fallen. An diesem Tag endete die gesetzliche Frist für die Zulassung der Bewerber und Wahlvorschläge.
„Weisungsungebunden, eigenständig und parteineutral entschieden“
Am Mittwoch lehnte der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg den niedersächsischen AfD-Vizechef Stephan Bothe als Kandidaten für die Landratswahl mit 6 zu 1 Stimmen ab. Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.
„Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses haben unter sorgfältiger und vertiefter Abwägung aller maßgeblicher Aspekte des konkreten Einzelfalls weisungsungebunden, eigenständig und parteineutral in öffentlicher Sitzung entschieden, den Wahlvorschlag nicht zuzulassen“, teilte der Landkreis mit.
Im Falle Bothes beriefen sich die Mitglieder des Wahlausschusses auf eine Bewertung des niedersächsischen Innenministeriums, in die unter anderem migrationsfeindliche Posts Bothes in den sozialen Medien eingeflossen seien. Auch sei Bothe führender Vertreter einer vom niedersächsischen Verfassungsschutz als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ eingestuften Organisation, berichtet „Welt“.
Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach einer Wahl Beamte auf Zeit. Sie müssen deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht einschalten. Diese darf auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Die örtlichen Gremien entscheiden jedoch eigenständig.
Bothe: Werden Entscheidung nicht akzeptieren
Bothe erklärte in einer Stellungnahme, die Entscheidung nicht nachvollziehen zu können. Er kritisierte auch eine Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde, im Fall des Landkreises Lüneburg ist das Innenministerium zuständig, die dem Wahlausschuss zur Beratung vorlag.

© dpa/Julian Stratenschulte
„Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde offensichtlich nicht einmal geprüft, ob ich die Verfassung tatsächlich achte. Hier wurde geprüft, ob ich als innenpolitischer Sprecher der Regierungslinie gefalle“, behauptete Bothe in einer Mitteilung seiner Partei. „Was hier geschieht, ist ein Hintertür-Verbot durch Behörden und Wahlausschüsse. Das werden wir nicht akzeptieren.“
Anders als Bothe dürfen allerdings die Bürgermeisterkandidaten Adrian Maxhuni in der Samtgemeinde Bersenbrück, Florian Meyer in der Samtgemeinde Fürstenau (beide Landkreis Osnabrück) und Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) bei den Wahlen antreten.
AfD-Mann Sichert vergleicht Regenbogenflagge mit Hakenkreuzfahne
Neben Bothe waren zuvor bereits die AfD-Politiker Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel nicht zugelassen worden. Sichert darf nicht für das Amt des Landrats im Landkreis Friesland kandidieren, Moriße nicht für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven und Vogel nicht für das Bürgermeisteramt in Herzberg am Harz.
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Sichert beklagte sich darüber in einem Interview mit Welt TV. Dabei wurde auch thematisiert, dass Sichert das Aufhängen der Regenbogenfahne an Rathäusern mit dem Hissen der NS-Hakenkreuzfahne verglichen hatte. „Das letzte Mal, als die Fahne einer bestimmten Ideologie an deutschen Rathäusern gehisst wurde, waren danach Millionen Menschen tot“, hatte Sichert bei X geschrieben.
Darauf angesprochen bestätigte er den Vergleich zwischen queerer Community und Nationalsozialismus. „Beides steht für Ideologien“, sagte Sichert und berief sich auf die Meinungsfreiheit. „Mit der LGBTQ-Geschichte werden Leute in Kindergärten geschickt, Kinder frühsexualisiert und Pädophilie verharmlost. Da kommen auch Menschen zu Schaden“, behauptete Sichert.
Der parteilose Eugen Nazarenus wurde in Weener in Ostfriesland wegen einer Nähe zur „Reichsbürger“-Szene von der Bürgermeisterwahl ausgeschlossen. Andere AfD-Bewerber wurden dagegen zugelassen, darunter Jessica Schülke in Hannover, Robert Preuß in Gifhorn und Martina Hartschwager in der Samtgemeinde Artland. (dpa/Tsp)

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