Mit neuen Mindestvertragslaufzeiten sollen die Bedingungen bei den Anstellungsverhältnissen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland verbessert werden. Dazu machte das Bundeskabinett den Weg für einen Gesetzentwurf von Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) frei. Ziel ist ein moderneres Befristungsrecht in der Wissenschaft, wie das Ministerium mitteilte. Erstmals sollen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz bei Befristungen von Arbeitsverhältnissen, bei denen es primär etwa um die eine Promotion geht, regelmäßige Mindestvertragslaufzeiten eingeführt - von drei Jahren vor und zwei Jahren nach der Promotion. Wenn Betroffene Verantwortung für die Pflege eines Menschen haben, soll die Höchstbefristungsdauer erhöht werden. Seit Jahren wird kritisiert, dass die allermeisten Forscherinnen und Forscher befristet beschäftigt sind, oft über Jahre. Wer eine Laufbahn in der Wissenschaft antreten will, hat demnach viele Jahre voller beruflicher Unsicherheit vor sich.
Bär sagte: „Attraktive Arbeitsbedingungen mit verlässlichen Karrierewegen sind eine Voraussetzung, um talentierte junge Menschen für Wissenschaft und Forschung zu gewinnen.“
Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll es „zukunftsfähige, transparente und international anschlussfähige Karriere- und Personalstrukturen“ geben, wie das Ministerium betonte. Der Gesetzentwurf sei Teil eines Gesamtkonzepts, mit dem das Ministerium Vorhaben des Koalitionsvertrags für bessere Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft umsetzen wolle.










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