Verfassungsschutz prüft: Extremismusverdacht: Weimer streicht drei Buchhandlungen von Preisliste

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Als Anfang Februar die Preisträger des Deutschen Buchhandlungspreises bekannt gegeben wurden, war das Echo überschaubar. Drei Preise à 25.000 Euro gab es, fünf à 15.000, ganze 100 Prämien von jeweils 7000 Euro und zehn undotierte „Gütesiegel“. Um diese hatten sich 483 Buchhandlungen beworben, 118 sollten sich über eine Auszeichnung freuen können, meinte die Jury. Doch dann nahm der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) als Träger des Preises drei Buchhandlungen von der Liste. Zu ihnen nämlich, heißt es auf Anfrage, gebe es Erkenntnisse des Verfassungsschutzes.

Kein öffentliches Geld für Extremisten

„Wenn verfassungsschutzrelevante Informationen vorliegen, kann es keine Preise des Bundes mit Steuergeld geben“, sagt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer auf Anfrage. „Dies gilt natürlich gleichermaßen für rechtsextreme oder linksextreme Institutionen.“ Kein öffentliches Geld für Extremisten, das klingt nachvollziehbar, man kann es aber auch skandalisieren, wie die „Süddeutsche Zeitung“ es tut.

Diese ist der Ansicht, der Kulturstaatsminister handele nach dem „Haber-Verfahren“, benannt nach der früheren Staatssekretärin im Innenministerium, Emily Haber. Das besteht darin, bei der Vergabe öffentlicher Gelder den Verfassungsschutz zu konsultieren, damit der Staat nicht versehentlich Verfassungsfeinde unterstützt. Das Verfahren weite Weimer auf die Kultur aus und im Grunde sei es illegal, so die SZ. Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, Geheimdienstinformationen dürften nur „an eine Stelle, die nicht die Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde ist“, gegeben werden, „wenn es um den Schutz eines besonders gewichtigen Rechtsgutes“ gehe. Das sei hier nicht der Fall.

Ist das also Gesinnungsschnüffelei à la McCarthy oder Trump oder begründete Vorsicht? Die Jury des Buchhandlungspreises äußert sich auf Anfrage nicht. „Alle Empfänger von Zuwendungen“ müssten „auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen“, heißt es beim BKM. Steuergelder dürften nicht „extremistischen Organisationen oder Personen zufließen“. Die Bundesregierung nutze „die ihr nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel“, um dies sicherzustellen. Das „Haber-Verfahren“ zähle dazu.

Prüfungen nach diesem Verfahren erfolgten „ausschließlich anlass- und einzelfallbezogen. In den betreffenden Fällen gab es Hinweise“, aufgrund derer man die fachliche Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz eingeholt habe, so ein BKM-Sprecher. Diese habe ergeben, „dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse zu den betreffenden Buchhandlungen vorliegen. Die genauere Art dieser Erkenntnisse unterliegt dem Geheimschutz.“ Worauf die Erkenntnisse lauten, verrät Weimers Behörde nicht und bestätigt auch nicht die Namen der drei Buchhandlungen aus Berlin, Bremen und Göttingen, die keine 7000 Euro erhalten.

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