Universität Hamburg prüfte Doktorarbeit: Kein Fehlverhalten bei Brosius-Gersdorf

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Die gegen die frühere Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf erhobenen Plagiatsvorwürfe sind unberechtigt. Zu diesem Ergebnis kommt die Universität Hamburg nach einer Prüfung des Falls. „Die zuständigen Gremien sahen somit den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an“, teilte die Universität auf ihrer Internetseite mit. Das Verfahren sei damit abgeschlossen. Vor etwa einem Jahr war bekannt geworden, dass die Universität die Doktorarbeit Brosius-Gersdorfs von der sogenannten Ombudsstelle prüfen lässt. Hintergrund waren Vorwürfe des Salzburger „Plagiatsjägers“ Stefan Weber, der Brosius-Gersdorf eine „mögliche unethische Autorenschaft“ vorgeworfen hatte. Weber kritisierte übereinstimmende Textpassagen in der Dissertation von Brosius-Gersdorf und in der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf – und zwar offenbar gezielt am Tag vor der geplanten Wahl von Brosius-Gersdorf  zur Verfassungsrichterin. Die Potsdamer Juraprofessorin Brosius-Gersdorf sollte vergangenes Jahr auf Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden. Die Union hatte aber erhebliche Vorbehalte gegen die Personalie, Abgeordnete verwiesen unter anderem auf Plagiatsvorwürfe gegen sie. Dies führte zu Streit in der Koalition, die Wahl wurde abgesagt. Im August 2025 verzichtete Brosius-Gersdorf auf die Kandidatur. Die Universität Hamburg hatte die Erklärung zu dem Verfahren bereits am Montag veröffentlicht.

Webers Untersuchungen führten zwar immer wieder zur Aberkennung von Doktorgraden, in den vergangenen Jahren allerdings verwarfen mehrere Hochschulen seine Vorwürfe. Weber war im Februar 2025 vom Oberlandesgericht Linz wegen übler Nachrede zu einer Entschädigung in Höhe von 4000 Euro verurteilt worden. Er hatte in seinem Blog den damaligen Rektor der Universität Klagenfurt mit falschen Vorwürfen überzogen.

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