Deutschland will einen nicht-ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Bundesaußenminister Johann Wadephul sieht vor der Wahl eine »Grundsympathie für Deutschland«.
Quelle: DIE ZEIT, AFP, dpa, yer Aktualisiert am 3. Juni 2026, 10:21 Uhr
Außenminister Johann Wadephul (CDU) hat sich vor der Wahl für einen nicht-ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zuversichtlich geäußert. Er sehe nach Gesprächen mit Vertretern anderer Staaten eine »Grundsympathie für Deutschland«, sagte Wadephul im Deutschlandfunk.
Deutschland tritt bei der Wahl um einen nicht-ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat in New York gegen Österreich und Portugal an. Die drei EU-Länder konkurrieren bei der Abstimmung in der UN-Generalversammlung um zwei Sitze für die Jahre 2027 und 2028.
»Wir wussten von vornherein, dass es ein schwieriger Wettbewerb wird, weil wir zwei gute weitere Kandidaten aus Europa haben«, sagte Wadephul. Österreich und Portugal seien »sehr befreundete Staaten«, deshalb falle es nicht leicht, gegen sie Wahlkampf zu betreiben. Trotzdem sei er zuversichtlich, dass Deutschland die erforderlichen Stimmzahlwerte erreichen könne.
Deutschland wurde bisher immer gewählt
Die fünf ständigen Mitglieder im Weltsicherheitsrat sind die Atommächte China, Russland, USA, Frankreich und Großbritannien. Die restlichen nicht ständigen zehn Sitze werden für je zwei Jahre von Mitgliedstaaten besetzt. Ein Sitz in dem Gremium verspricht dabei mehr internationales Gewicht und Einfluss.
Deutschland bemüht sich seit der Wiedervereinigung alle acht Jahre um den Einzug in den UN-Sicherheitsrat, bisher immer erfolgreich. Bislang war Deutschland sechsmal als nicht-ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat vertreten, zuletzt in den Jahren 2019/2020. Für die Wahl in den Sicherheitsrat ist bei der geheimen Abstimmung eine Zweidrittelmehrheit der 193 Mitgliedstaaten nötig. Es könnte auch zu mehreren Wahlgängen kommen, falls nur ein Land in der ersten Runde genügend Stimmen auf sich vereint.
Der Weltsicherheitsrat ist das einzige UN-Gremium, das völkerrechtlich bindende Beschlüsse fassen kann. Wegen gegensätzlicher Interessen in tobenden Konflikten gilt der Rat jedoch als blockiert, weil die fünf ständigen Ratsmitglieder Beschlüsse per Veto verhindern können.

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