Patricia Schlesinger: Staatsanwaltschaft klagt Ex-RBB-Intendantin an

vor 1 Tag 4

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen die ehemalige Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, sowie drei weitere frühere Führungsmitglieder des Senders erhoben.

Ihnen wird vorgeworfen, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 das Vermögen des RBB geschädigt zu haben, wie die Anklagebehörde mitteilte. Neben Schlesinger sind der frühere Verwaltungsdirektor, die damalige juristische Direktorin sowie der ehemalige Vorsitzende des Verwaltungsrats des RBB angeklagt.

Schlesinger weist die Vorwürfe zurück. »Frau Schlesinger hat alle ihre Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften«, teilte ihr Anwalt Oliver Sahan mit.

2022 kamen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen die Senderspitze auf. Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, intransparente Zulagen für Führungskräfte und ein gestopptes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.

Schlesinger, die die Vorwürfe zurückwies, musste gehen. Die Geschäftsleitung wurde ausgewechselt. Der öffentlich-rechtliche Sender kämpft heute noch mit den Folgen, die Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft geht es bei den Vorwürfen im Kern um ein Vergütungssystem, bei dem variable Gehaltsanteile ohne die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats ausgezahlt worden sein sollen. Zusätzlich nennt die Behörde unberechtigte Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen sowie die Erstattung privater Bewirtungs- und Reisekosten.

Der Senderskandal hatte den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erschüttert. Damals entbrannte eine Debatte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge, die Haushalte und Firmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen. Und viele fragten sich, ob die Kontrolle der Medienhäuser ausreichend ist. Die Bundesländer schärften Regelwerke in Staatsverträgen.

Gesamten Artikel lesen