NS-Raubkunst: Bayern gibt »Hl. Anna Selbdritt« an Erben von Ernst Magnus zurück

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Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben das aus dem frühen 16. Jahrhundert stammende Gemälde »Hl. Anna Selbdritt« an die Erben des jüdischen Kunstsammlers und Bankiers Ernst Magnus aus Hannover zurückgegeben.

Das Gemälde stammt aus der Schule des berühmten Künstlers Lucas Cranach des Älteren und entstand nach Angaben der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen um die Jahre 1522 bis 1525. Es zeigt die Heilige Anna mit ihrer Tochter Maria und dem Jesuskind.

Ernst Magnus (1871–1942) stammte aus Hessen und lebte lange in Hannover. Er war Bankier, saß im Börsenvorstand und von 1914 bis 1933 im Aufsichtsrat der Continental Gummi Werke AG.

Gemeinsam mit seiner Gattin baute er eine Kunstsammlung auf, beraten von Wilhelm von Bode. Mit Beginn des NS-Regimes wurde die Familie zunehmend entrechtet. Konten wurden gesperrt, Grundstücke unter Wert verkauft, »Judenvermögensabgabe« und »Reichsfluchtsteuer« mussten geleistet werden.

1935 floh die Familie vor den Nationalsozialisten nach Lausanne, wohin sie Teile seiner Sammlung und wertvolle Einrichtungsgegenstände mitnehmen konnte. Um ihren weiteren Weg nach Kuba zu finanzieren, mussten sie Werke verkaufen, die sie in die Schweiz mitgenommen hatten.

Die »Hl. Anna Selbdritt« gelangte so 1941 über einen Kunsthändler in den Besitz des ranghohen Nazifunktionärs und NS-Verbrechers Hermann Göring. Magnus starb im Februar 1942 wenige Monate nach der Ankunft in Havanna, seine Frau und seine Tochter zogen daraufhin weiter in die USA.

Früherer Rückgabeantrag war gescheitert

Bereits 2009 verlangte die Familie die Rückgabe des Gemäldes, das 1961 Teil der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen geworden war. Ihr Gesuch wurde jedoch abgelehnt. Die Schwierigkeit: es handelte sich um sogenanntes Fluchtgut. »Verkäufe in der Schweiz während der NS-Zeit lassen sich häufig schwer einordnen, da sie einerseits unter formal freien Marktbedingungen stattfanden, andererseits aber oftmals von den existenziellen Zwängen der Verfolgung diktiert waren«, hieß es dazu von den Staatsgemäldesammlungen.

Nun habe der neue Bewertungsrahmen des Schiedsgerichts für NS-Raubgut die rechtlichen Voraussetzungen für die Rückgabe geschaffen, sagte Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU). Nach Angaben der Staatsgemäldesammlungen werden damit verfolgungsbedingte wirtschaftliche Nöte von Emigrantinnen und Emigranten stärker berücksichtigt. Es werde anerkannt, dass auch außerhalb des Reichsgebietes erzwungene Verkäufe vorliegen könnten.

Sammlungsleiter Anton Biebl nannte die Entscheidung für die Rückgabe des Werkes ein wichtiges Zeichen. »Wir sind den Opfern des NS-Unrechts und ihren Nachfahren verpflichtet, ihre Geschichten sichtbar zu machen und gerechte Lösungen zu finden«, so Biebl.

Lesen Sie hier , wie miserabel die Rückgabe von NS-Raubkunst bis heute läuft.

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