Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von Künstlicher Intelligenz (KI-MIG) am heutigen Mittwoch übernimmt die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland. Die Regulierungsbehörde agiert künftig in einer Mehrfachfunktion: Sie soll als zentrale Marktüberwachungsbehörde, nationale Anlaufstelle für Fragen sowie offizielle Beschwerdestelle für Verstöße gegen die EU-Vorgaben fungieren.
Das KI-MIG setzt die Leitlinien aus dem AI Act nach offiziellen Angaben eins zu eins um. Das schaffe eine praxisnahe Aufsichtsstruktur.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, versicherte, die Behörde werde in ihrer neuen Rolle die Sicherheit und den Schutz der Grundrechte gewährleisten sowie das KI-Ökosystem antreiben. Ziel sei ein vertrauenswürdiges Umfeld für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) sagte, Wettbewerbsfähigkeit brauche einen verlässlichen Rahmen, um Rechtssicherheit für Investitionen zu schaffen und Innovationen schneller in den Markt zu bringen.
Hybrider Ansatz und Zuständigkeiten
Das KI-MIG basiert auf einem hybriden Ansatz, der vorhandene Fachaufsichten nutzt und Doppelstrukturen vermeiden soll. In einigen Produktbereichen bleiben die Aufgaben bei bekannten Institutionen. Das betrifft etwa die Bafin im Finanzsektor sowie Landesmedienanstalten.
Die Behörde ist dabei für die Überwachung von KI-Systemen in Funkanlagen ebenso zuständig wie für Anwendungen in heiklen Sektoren wie Personalmanagement, kritischer Infrastruktur oder Bildung. Neben der Kontrolle von Transparenzpflichten und verbotenen KI-Praktiken nimmt die Behörde Hinweise zu Verstößen entgegen und leitet sie bei Bedarf an die zuständigen Stellen weiter. Dabei sollen verschiedene Organisationen, Wirtschaft und Wissenschaft eingebunden werden.
Innovationsförderung und mehr Transparenz
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Innovationsförderung: Die Bundesnetzagentur richtet ein KI-Reallabor ein, das vor allem kleineren Firmen eine kontrollierte Umgebung bieten soll, um innovative KI-Systeme zu testen und zu validieren. Ergänzt wird das Angebot durch ein KI-Service-Desk mit Orientierungshilfen wie einem Online-Werkzeug zur Einschätzung von Risikoklassen.
Die KI-Verordnung gilt seit dem 1. August 2024. Ab dem 2. August kommen neue Transparenzpflichten hinzu: KI-generierte Inhalte müssen dann durch digitale Wasserzeichen oder Metadaten gekennzeichnet werden. Der KI-Service-Desk bietet bereits entsprechende Hilfe an.
(Stefan Krempl)










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