Matthias Herdegen: "Eine legitime kollektive Selbstverteidigung"

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Matthias Herdegen ist Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Direktor des Instituts für Völkerrecht der Universität Bonn.

DIE ZEIT: Herr Herdegen, ist der Krieg der USA und Israels gegen den Iran vom Völkerrecht gedeckt?

Matthias Herdegen: In der Idealvorstellung der Vereinten Nationen soll eigentlich der UN-Sicherheitsrat dafür sorgen, dass es zu so einer solchen Gewalteskalation gar nicht kommt. Nur ist er handlungsunfähig, sobald widerstreitende vitale Interessen der großen Mächte tangiert sind. Die Charta der UN räumt Staaten aber das Recht auf Selbstverteidigung gegen einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff ein. Umstritten ist, wie weit im Voraus sich ein Staat gegen den drohenden Angriff eines anderen Staates wehren kann, ab wann also eine sogenannte präventive Verteidigung zulässig ist. Genau hier setzt die US-amerikanische und israelische Argumentation an.

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