Von der Güterstandsschaukel dürften viele vermögende Paare schon gehört haben. Dabei wird Vermögen von einem Partner auf den anderen übertragen, ohne dass der Fiskus Schenkungsteuer verlangt. Damit das klappt, wechselt das Paar vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft hin zur Gütertrennung. Ähnlich wie bei einer Scheidung erfolgt dann der sogenannte Zugewinnausgleich. Dieser Ausgleich der Vermögenswerte, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, wird nicht besteuert.

vor 2 Tage
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