heise+ | Verdeckte Inhalteerkennung am TV unzulässig – aber nicht unabwendbar

vor 2 Stunden 2

Der Generalstaatsanwalt von Texas beklagt, dass TV-Hersteller ihre Nutzer am Fernseher ausspionieren. Die Datensammelei am TV kann man auch selbst abwehren.

06:30 Uhr

Lesezeit: 9 Min.

  1. Verdeckte Inhalteerkennung am TV unzulässig – aber nicht unabwendbar
    • So funktioniert ACR
    • Samsung lenkt ein
  2. Mangelnde Transparenz
  3. Was Nutzer zum Schutz unternehmen können

Generalstaatsanwalt Ken Paxton hatte an texanischen Bezirksgerichten Klage gegen fünf TV-Hersteller wegen der Datenspionage am Smart-TV erhoben. Es geht im Wesentlichen um die automatische Inhalteerkennung (Automatic Content Recognition, ACR) durch Sound- und Videoschnipseln, die auch wir schon häufig bemängelt haben. Eine nun erzielte Einigung mit Samsung wird an der leidigen Situation voraussichtlich wenig ändern, denn ACR bleibt weiterhin erlaubt.

Für ACR werden die vom TV-Sender, an HDMI oder vom verbundenen Smartphone ankommenden Video- und Audiosignale direkt im TV erfasst, analysiert und in digitale Signaturen kodiert, um sie anschließend mit den in Online-Datenbanken gespeicherten Inhaltesignaturen abzugleichen. Ein Dienstleister verknüpft die erkannten Inhalte mit der IP-Adresse und einer Gerätekennung zu den sogenannten Anzeigedaten und erstellt daraus ein Nutzerprofil.

Der aus dem TV-Inhalt erzeugte Fingerabdruck wird mit Inhaltsschnipseln in Datenbanken verglichen und so der am TV angezeigte Inhalt identifiziert. Anschließend ordnen ihm die Anbieter werberelevante Themenschwerpunkte zu.

(Bild: ACR-Studie „Watching TV with the Second-Party“)

Auf Grundlage dieser Profile möchten Hersteller den Bild- und Tonmodus anpassen, Videoempfehlungen geben und vermeintlich relevante Werbung ans TV und an Geräte im selben Heimnetz ausspielen.

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