Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Gericht verurteilt Georgien für Gewalt bei Protesten 2019

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Vor sechs Jahren schossen georgische Sicherheitskräfte mit Gummigeschossen auf Protestierende. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt ihr Vorgehen.

11. Dezember 2025, 13:29 Uhr Quelle: DIE ZEIT, KNA,

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Georgien für den Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt beim Vorgehen von Sicherheitskräften gegen Protestierende im Juni 2019 verurteilt. Der Staat habe das Verbot unmenschlicher Behandlung sowie die Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt, befand die Große Kammer des Straßburger Gerichts. Geklagt hatten 26 georgische Staatsbürger, die als Demonstranten oder Berichterstatter in die Ereignisse verwickelt waren.

So verwiesen sie auf den Einsatz von Gummigeschossen gegen Protestierende ohne Vorwarnung. Zudem gebe es keinen Beweis dafür, dass die Verletzungen der Kläger auf ihr eigenes Verhalten zurückgingen. Der Einsatz von Gewalt gegen Protestierende und Journalisten sei unbegründet gewesen. Zudem kritisierte der EGMR, dass bis heute keine ausreichende Aufarbeitung der Vorgänge stattgefunden habe.

Auslöser der damaligen Proteste war eine Kundgebung gegen den Auftritt eines russischen Duma-Abgeordneten im Rahmen einer Veranstaltung christlich-orthodoxer Parlamentarier. Im Zuge der Auseinandersetzungen wurden laut dem EGMR mehr als 200 Menschen verletzt, darunter 80 Polizisten und 40 Journalisten. Das Gericht sprach einigen der Kläger Entschädigungen von bis zu 75.000 Euro zu. 

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