Der Schritt ist bemerkenswert, schließlich sehen Experten in den Eigentumsregeln für Airlines mit Flugbetrieb in der EU eine große Hürde für einen solchen Deal. Entsprechend bezeichnete Easyjet den Vorgang auch als »höchst opportunistisch«, man poche zudem auf möglichst gute Konditionen für die eigenen Aktionäre.
Inzwischen betont Castlelake, es gebe keine Gewissheit, dass es ein Gebot geben werde. Die Überlegungen befänden sich noch in einem frühen Stadium.
Grenzüberschreitende Übernahmen im Airline-Sektor sind wegen rechtlicher Hürden schwierig. Start-, Lande- und Überflugrechte sind in der Regel daran gebunden, aus welchen Ländern die Eigentümer der Fluggesellschaft stammen und wer die Kontrolle über das Unternehmen ausübt. Innerhalb der EU und seit dem Brexit auch innerhalb der EU und Großbritanniens sind die Regeln zwar lockerer. Doch bei einer Übernahme durch einen US-Investor könnte Easyjet wichtige Rechte für den Betrieb innerhalb der EU verlieren.
»Airlines müssen mehrheitlich im Besitz und unter der Kontrolle von EU-Bürgern sein, um die Betriebslizenz in der Region zu erhalten«, schreibt Analyst Harry Gowers von der US-Bank JPMorgan. »Eine nicht aus der EU kontrollierte Firma wie Castlelake kann daher theoretisch keinen Mehrheitsanteil an Easyjet übernehmen und zugleich die Rechte für Flüge innerhalb der EU behalten.« Allerdings seien alternative Strukturen für einen Deal denkbar. Zudem halte Easyjet-Gründer Stelios Haji-Ioannou etwa 15 Prozent der Easyjet-Aktien und erhalte jährlich Lizenzzahlungen für die Markenrechte.
Derzeit belasten die Unsicherheit durch den Irankrieg und die extrem gestiegenen Kerosinpreise Fluggesellschaften. Im April gab Easyjet deshalb eine Gewinnwarnung heraus. Auch bei den Quartalszahlen im Mai wagte Unternehmenschef Kenton Jarvis keine Gewinnprognose für das laufende Geschäftsjahr.

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