Der Fall der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hatte vor einem Jahr wochenlang enormes Aufsehen erregt. Brosius-Gersdorf war von der SPD für das Amt als Richterin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen worden. Die Union äußerte enorme Vorbehalte, vor allem wegen ihrer liberalen Haltung zum Abtreibungsrecht. Es ging aber auch um ihre Doktorarbeit.
Die Fraktion um Kanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem Plagiatsverdacht gegen Brosius-Gersdorf. Im August 2025 verzichtete sie auf die Kandidatur für die Wahl, die am 11. Juli kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden war.
Jetzt hat die Universität Hamburg (UHH) die Prüfung der Dissertation abgeschlossen und die heute 55-Jährige nach einem Ombudsverfahren entlastet. In einer Mitteilung heißt es: „Im Ergebnis konnten die gegen Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf vorgebrachten Plagiatshinweise nicht bestätigt werden.“
Das Verfahren ist abgeschlossen. Die Betroffene wurde über das Ergebnis informiert.
Universität Hamburg in einer Mitteilung
Die zuständigen Gremien hätten den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens bei der Dissertation als nicht gerechtfertigt angesehen, teilte die UHH weiter mit. „Das Verfahren ist abgeschlossen. Die Betroffene wurde über das Ergebnis informiert.“
Gutachten von Anwälten entlastete Brosius-Gersdorf schon
Im Kern ging es um die Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf aus dem Jahr 1997. Der selbst ernannte österreichische Plagiatsjäger Stefan Weber veröffentlichte am Abend vor der geplanten Wahl der Richterin in seinem Blog den Vorwurf, es gebe mindestens 23 Textparallelen zwischen ihrer Dissertation und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf.
Die Uni in der Hansestadt sah zunächst keinen Grund für eine Überprüfung. Zwei Wochen später leitete sie unter Verweis auf weitere eingegangene Hinweise doch ein Verfahren ein.
Weber ging mit seinen Vorwürfen später noch weiter. Er warf Brosius-Gersdorf Ghostwriting vor. Hubertus Gersdorf soll demnach heimlicher Autor für die Dissertation gewesen sein. Brosius-Gersdorf kündigte daraufhin über eine Anwaltskanzlei rechtliche Schritte gegen Weber an.
Brosius-Gersdorf hatte nach den Vorwürfen bereits selbst ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben, das schon im vergangenen Jahr ergab, dass ihr kein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Die Vorwürfe hätten „keine Substanz“, erklärten die Rechtsanwälte der Anwaltskanzlei Quaas und Partner damals in einem Begleitschreiben.
Die UHH erklärt in ihrer Mitteilung, sie nehme Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis grundsätzlich ernst. Solche Hinweise nimmt die Geschäftsstelle für Ombudsangelegenheiten entgegen. Geprüft werden sie durch das Ombudskollegium und gegebenenfalls einen Ständigen Expertenausschuss.
Brosius-Gersdorf hatte gerade wieder Aufsehen erregt, weil sie in der Debatte um eine Legalisierung von Leihmutterschaften klare gesetzliche Regelungen forderte. Sie sagte, der Staat dürfe dies unter bestimmten Bedingungen nicht verbieten. Das Grundgesetz gehe immer von der Selbstbestimmung des Einzelnen aus, auch von der Selbstbestimmung der Frau, sagte sie im ZDF.
„Die Freiheit und der Mensch, das steht im Zentrum. Seine Autonomie, sein selbstbestimmtes Handeln. Das heißt, die Menschenwürde, mit der ja jetzt vielfach argumentiert wird gegen die Legalisierung der Leihmutterschaft, die ist nicht die Grenze, die ist der Grund für die Selbstbestimmung.“ Der Staat dürfe Freiheit einschränken, aber nur da, wo Freiheit anderer beginne, sagte Brosius-Gersdorf. Sie wurde daraufhin teils heftig kritisiert. (lem)

vor 12 Stunden
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