Alkohol am Steuer: Auch im Parkhaus ist eine Fahrt mit Alkohol im Blut strafbar

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Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 55 Euro und ordnete an, seine Fahrerlaubnis zu entziehen. Dagegen ging der Mann in Berufung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, das sein Begehren allerdings als unbegründet verwarf.

Der Angeklagte wollte es dabei nicht belassen. Er hielt sein Handeln nicht für strafbar – mit der Begründung, er sei nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren. Deshalb legte er Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht ein. Dessen 4. Strafsenat hat nun allerdings das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigt.

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