Wenders hatte bei der Verleihung des Deutschen Filmpreises gesagt, er würde die Szene »heute nie mehr so machen«. Seinem damaligen jungen Ich könne er aber keinen Vorwurf machen. Er habe einen Film in seiner Zeit gemacht. Doch es ergebe sich eine Frage, die alle Filmschaffenden angehe: »Wie geht man mit Filmerbe um?« Dürfe und solle man eine Szene schneiden, wenn sie einer Schauspielerin – »die ich sehr verehrt habe und verehre« – wehtue? »Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?« Wenders bat die Deutsche Filmakademie um eine Debatte.
»Hang zur Selbstüberhöhung«
Kinskis Anwalt kritisiert Wenders’ Rede als Versuch, sich der persönlichen Verantwortung zu entziehen. Da Wenders ein persönliches Gespräch mit Kinski zu der Szene »bereits seit Jahren verweigert«, kündigte der Anwalt den Übergang zu formalen juristischen Schritten an.
Man werde noch die laufende Woche abwarten, ob es eine Reaktion auf die jüngste öffentliche Debatte gibt. »Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen«, sagt er und begründet dies mit der Verletzung von Kinskis Persönlichkeitsrechten als Kind.

vor 15 Stunden
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