Vegetarische Produkte: "Veggieburger"-Bezeichnung im EU-Namensstreit vorerst erlaubt

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Veggieburger und Tofuwürstchen: In der EU dürfen vegetarische Produkte weiter wie ihr Fleisch-Pendant heißen. Doch manche müssen umbenannt werden.

5. März 2026, 19:15 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa, AFP,

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 der "Veggieburger".
Steht auch weiterhin auf der Speisekarte: der "Veggieburger". © Likemeat/​unsplash.com

Vegetarische Ersatzprodukte dürfen auch künftig ähnlich wie Fleischgerichte genannt werden. Darauf haben sich die EU-Mitgliedsstaaten mit dem Europäischen Parlament geeinigt. Damit ist der Vorschlag für ein Verbot von Begriffen wie "Veggieburger" oder "Tofu-Wurst" gescheitert. Ausgenommen von der Regelung sind Produkte, die sich auf konkrete Tier- oder Fleischarten beziehen, etwa Kotelett oder Speck.

Der Kompromiss muss noch formell vom Europaparlament und den europäischen Staaten angenommen werden. Das EU-Parlament hatte im vergangenen Jahr ein weitgehendes Verbot von Bezeichnungen wie "Veggieburger" vorgeschlagen und das mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet.

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