EU erlaubt weiterhin Bezeichnung von vegetarischen Ersatzprodukten wie Fleischgerichten. Kompromiss scheitert, Begriffe wie "Veggieburger" bleiben erlaubt. Ausnahmen gelten für Produkte mit konkreten Fleischarten. Entscheidung muss noch formell bestätigt werden. EU-Parlament argumentierte mit Verbraucher- und Landwirtschutz für Verbot.
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Vegetarische Ersatzprodukte dürfen auch künftig ähnlich wie Fleischgerichte genannt werden. Darauf haben sich die EU-Mitgliedsstaaten mit dem Europäischen Parlament geeinigt. Damit ist der Vorschlag für ein Verbot von Begriffen wie "Veggieburger" oder "Tofu-Wurst" gescheitert. Ausgenommen von der Regelung sind Produkte, die sich auf konkrete Tier- oder Fleischarten beziehen, etwa Kotelett oder Speck.
Der Kompromiss muss noch formell vom Europaparlament und den europäischen Staaten angenommen werden. Das EU-Parlament hatte im vergangenen Jahr ein weitgehendes Verbot von Bezeichnungen wie "Veggieburger" vorgeschlagen und das mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet.