Plagiatsprozess in München: Otto Z. gesteht Intrige gegen Matthias Graw

vor 1 Tag 3

Die Tragödie um die zu Unrecht erhobenen Plagiatsvorwürfe gegen Matthias Graw, den Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin der LMU München, ist im Berufungsprozess vor dem Landgericht München I mit einem Geständnis des Angeklagten Otto Z. mutmaßlich zu Ende gegangen. Das Geständnis und die Einigung des Angeklagten mit Staatsanwaltschaft und Nebenklage auf eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 210.000 Euro bildeten die Grundlage für das Urteil der Strafkammer. Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Verleumdung, Urkundenfälschung und Urheberrechtsverletzung sei gerade noch zur Bewährung auszusetzen.

Z. hatte Graw in einer auch öffentlich geführten Rufmordkampagne unter Zuhilfenahme von „Plagiatsjägern“ vorgeworfen, seine Doktorarbeit sei das Plagiat eines Tagungsbandes. Diesen hatte Z. eigens zur Konstruktion des Vorwurfs von fünf Ghostwritern anfertigen lassen. Die Staatsanwaltschaft, deren Einschätzung sich die Strafkammer im Wesentlichen anschloss, sprach in diesem Zusammenhang von „beispielloser krimineller Energie“. Warum Z. so handelte und weshalb er ausgerechnet Graw zur Zielscheibe seines Furors machte, wurde auch am Dienstag nicht vollständig klar.

Die Wende hatte sich bereits Ende Juni abgezeichnet

Mit Sicherheit hängt der Fall mit dem Tod von Z.s Mutter im Jahr 2020 zusammen, in dessen Folge auch gegen den Angeklagten ermittelt wurde. Die Staatsanwaltschaft ordnete damals eine Obduktion an, die in Graws Institut vorgenommen wurde. Die Ermittlungen wurden schließlich eingestellt. Z. behauptete jedoch erwiesenermaßen wahrheitswidrig, seine Mutter sei erst im Institut zu Tode gekommen. Sein Verteidiger führte in seinem Plädoyer aus, Z. sei nie damit zurechtgekommen, dass er sich wegen der Ermittlungen von seiner Mutter nicht richtig habe verabschieden können.

Am letzten Verhandlungstag, an dem sowohl Graw als auch Z. im Saal „Miesbach“ des Neuen Strafjustizzentrums anwesend waren, erzielten die Beteiligten Einvernehmen über die Verständigung. Von den vereinbarten 210.000 Euro waren bereits 100.000 Euro auf einem Anderkonto des Nebenklagevertreters eingegangen. Die possenhafte Debatte darüber, wie die restlichen 110.000 Euro von den verschiedenen in Betracht kommenden Konten des Angeklagten an die Nebenklageseite gelangen könnten, gewährte einen kleinen Einblick in die Lebensorganisation Z.s, der bis dahin sämtliche Vorwürfe bestritten hatte. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, wird die Bewährung laut Vereinbarung widerrufen.

Die Wende im Fall der Münchner Plagiatsintrige hatte sich bereits Ende Juni angedeutet, als sich das Berufungsverfahren für den Angeklagten zunehmend aussichtslos gestaltete. Die geladenen Zeugen konnten kaum Neues zum Sachstand und noch weniger Entlastendes für den 72 Jahre alten Angeklagten beitragen. Die beiden erstmals vorgeladenen serbischen Staatsbürger, die von dem Angeklagten mutmaßlich mit dem Druck des gefälschten Tagungsbandes beauftragt worden waren, aus dem Graw angeblich abgeschrieben haben sollte, erschienen beide nicht.

Das Geständnis

Hinzu kam, dass das jüngste Täuschungsmanöver Z.s, eines promovierten Chemikers mit abgeschlossenem Medizinstudium, an einem der letzten Prozesstage nur noch Kopfschütteln hervorrufen konnte. Von der fehlenden Glaubhaftigkeit offenbar unbeeindruckt, legten seine beiden Anwälte einen angeblichen Kaufvertrag über ein Grundstück in jener serbischen Stadt vor, in der die Drucker ansässig sind. Der Angeklagte wollte damit offenbar vortäuschen, er habe in Serbien den Kauf eines Grundstücks betrieben. Dort habe er, auch das wurde erwähnt, ein „Mahnmal für seine Mutter“ errichten wollen, deren Gehirn nach seinen Angaben in der Münchner Rechtsmedizin unsachgemäß „zerstückelt“ worden sei.

Bei den vorgelegten Dokumenten handelte es sich jedoch um unbeglaubigte Kopien. Die Originale seien in Serbien einsehbar, hieß es. Auch dieser angebliche Entlastungsbeweis hätte nur mit großem Aufwand und erheblichem Zeitverlust widerlegt werden können.

Geradezu erlösend wirkte daher, dass die beiden Anwälte Otto Z.s von dem anhaltenden Verwirrspiel Abstand nahmen, die Geduld des Gerichts nicht weiter strapazierten und ein Rechtsgespräch unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft und des Vertreters der Nebenklage herbeiführten. Darin wurde die am Dienstag protokollierte Verständigung ausgehandelt.

Z. bestätigte am Dienstag ein Geständnis, das er von seinem Anwalt vortragen ließ und dem zufolge er den angeblichen Tagungsband hatte fälschen lassen. Künftig muss er die Behauptung unterlassen, Matthias Graw habe in seiner Dissertation und seiner Habilitation plagiiert. Dasselbe gilt für die Behauptungen, im Institut für Rechtsmedizin sei der Mutter des Angeklagten ein Goldzahn entwendet worden und sie sei erst im Kühlraum des Instituts „am Kältetod“ gestorben. Die „Bild“-Zeitung hatte ausführlich darüber berichtet.

Kostspielig in jeder Form

Andernfalls drohen Vertragsstrafen, und die Bewährung kann aufgehoben werden, deren Dauer auf drei Jahre festgelegt wurde. Mit dieser Einigung wurde für Otto Z. eine sich abzeichnende Haftstrafe, die schon in erster Instanz gefordert worden war, abgewendet. Angesichts der anhaltenden Uneinsichtigkeit des Angeklagten, angesichts auch der erheblichen kriminellen Energie, die hinter der Plagiatsintrige steckte und die sich auch schon in früheren Aktionen, die dem Angeklagten zugerechnet werden können, äußerte, kann er sich über diese Verständigung kaum beklagen.

Die Strategie, der Otto Z. und seine Anwälte in erster und zweiter Instanz folgten, war, was sich schon früh abzeichnete, zum Scheitern verurteilt. Wäre Otto Z. vor Beginn des ersten Prozesses auf das Angebot der Staatsanwaltschaft – „Bewährungsstrafe gegen Geständnis“ – eingegangen, hätte nicht nur der Justiz viel Aufwand erspart werden können.

Die Prozesse um die Münchner Plagiatsintrige, die im Januar 2025 begonnen hatten, waren in jeder Hinsicht kostspielig. Den Angeklagten haben sie nach allem, was in der Verhandlung zu hören war, finanziell ruiniert. Auch die Plagiatssucher Stefan Weber und vor allem Martin Heidingsfelder, der bis zuletzt die Reprint-These vertrat, bezahlten mit ihrer Reputation. Für jene Medien, die ungeprüft über die von Weber und Heidingsfelder erhobenen Vorwürfe berichteten, kann die Münchner Intrige eine Mahnung sein, den Ruf eines des Plagiats Beschuldigten nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.

Zu Unrecht als „Psychopath“ dargestellt

Die drei bislang aufgetauchten gefälschten Tagungsbände mit dem Titel „Colchicine – 100 years of Research“, beispiellos in ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Absicht, sind mit ihrem giftigen Inhalt dort gelandet, wo sie hingehören: in der Asservatenkammer.

Kurz vor der Urteilsverkündung meldete sich auch der Angeklagte, offensichtlich gegen den Rat seines Anwalts, ausführlicher zu Wort. Er führte das Geständnis dabei nicht weiter aus und entschuldigte sich auch nicht bei Graw. Stattdessen wandte er sich unter anderem an die Presse, von der er sich zu Unrecht als „Psychopath“ dargestellt sieht. Er führte aus, er habe gegenüber Graw angeregt, seiner toten Mutter den Schädel zu öffnen, dort nach Coronaviren zu suchen und anschließend gemeinsam darüber zu publizieren. Graw habe diesen Vorschlag nicht aufgegriffen. Z. hat eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.

Sein Mandant sei „erleichtert, dass diese beispiellose und existenzbedrohende Rufmordkampagne nun ein Ende gefunden hat“, sagte Michel Philippi, der Anwalt von Matthias Graw, gegenüber der F.A.Z. Zwar sei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden, doch nun herrsche Rechtsfrieden. Dem kurz vor dem Ruhestand stehenden Institutsvorstand blieben damit zivilrechtliche Verfahren erspart, die sich über Jahre hinziehen könnten.

Gesamten Artikel lesen