Personalausweis-Kosten: Antrag, Gebühr und Bußgelder im aktuellen Überblick

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Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde oder Sie ihn verloren haben, sollten Sie dies unverzüglich melden. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Denn laut Personalausweisgesetz (PAuswG) ist der Personalausweisinhaber verpflichtet, „den Verlust oder das Abhandenkommen des Personalausweises der Personalausweisbehörde nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 anzuzeigen“. Die Meldung des Diebstahls oder Verlusts soll Ihrem Schutz dienen. Nachdem Sie das Abhandenkommen Ihres Ausweisdokuments bei einer Polizeidienststelle oder einem Bürgeramt gemeldet haben, kann jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt werden. Die Behörden veranlassen außerdem unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises und informieren sich gegenseitig über den Verlust des Personalausweises.

Hinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im März 2020 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.

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