Migration: EU ist sich einig über Abschiebungen in Drittländer

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Die EU will mehr Menschen abschieben. Künftig auch in Länder, zu denen die Betroffenen keinen Bezug haben. Laut der Bundesregierung dürfte das schwierig werden.

18. Dezember 2025, 2:44 Uhr Quelle: DIE ZEIT, dpa,

 Eine Geflüchtetenunterkunft in Berlin. Künftig soll es auch eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten geben.
Eine Geflüchtetenunterkunft in Berlin. Künftig soll es auch eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten geben. © John MacDougall/​AFP/​Getty Images

Die Europäische Union schafft die Grundlage für eine deutlich verschärfte Abschiebepolitik. Deutschland und andere EU-Staaten sollen Schutzsuchende künftig auch in Länder bringen dürfen, zu denen die Betroffenen keine Verbindung haben, wie aus einer Einigung von Vertretern der Mitgliedsländer und des Europaparlaments hervorgeht.

Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Dem Vorschlag der EU-Staaten nach könnte es künftig schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht – wie das zwischen Italien und Albanien. Ein reguläres Asylverfahren in den EU-Staaten bliebe den Betroffenen damit verwehrt.

Die EVP-Abgeordnete und Verhandlerin Lena Düpont begrüßte die Einigung. Sie gebe den Mitgliedstaaten die "notwendigen Instrumente" an die Hand, um Verfahren effizienter zu gestalten, sagte die CDU-Politikerin. 

Der Einigung vorausgegangen war eine Abstimmung des Europaparlaments. Eine Mehrheit der Abgeordneten der Fraktionen rechts der Mitte, darunter auch AfD-Abgeordnete, stimmte für die neue Regelung. Linke, Grüne und Sozialdemokraten stimmten überwiegend dagegen.

Die Gesetzesänderung muss nun noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben. 

Das deutsche Bundesinnenministerium hatte die verschiedenen Möglichkeiten, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern, geprüft. Ein im Mai veröffentlichter Abschlussbericht kam zu dem Ergebnis: rechtlich grundsätzlich möglich, aber in praktischer Hinsicht mit teils erheblichen Schwierigkeiten verbunden. 

Tunesien, Kolumbien und Indien sollen EU-weit als sichere Herkunftsstaaten gelten

Neben der sogenannten Drittstaatenlösung haben Vertreter von EU-Staaten und Europaparlament am Mittwochabend auch über eine EU-weit geltende Liste sicherer Herkunftsstaaten verhandelt. Dem Vorschlag nach sollen Menschen dadurch etwa schneller nach Marokko, Tunesien oder Ägypten abgeschoben werden können. Dazu sollen auch das Kosovo, Kolumbien sowie die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch zur Liste hinzugefügt werden.

Grundsätzlich sollen Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, ebenfalls als sicher gelten. Dazu würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören. Hierzu konnte am Abend noch keine Einigung erzielt werden.

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