Iris Stalzer: Tochter von SPD-Bürgermeisterin in Herdecke nach Messerangriff angeklagt

vor 2 Stunden 1

Die Staatsanwaltschaft hat wegen gefährlicher Körperverletzung Anklage gegen die Tochter der SPD-Politikerin Iris Stalzer aus Herdecke erhoben. Das sagten der ermittelnde Oberstaatsanwalt aus Hagen und der Anwalt der 17-jährigen Tochter der Nachrichtenagentur dpa. Mehrere Medien wie die »Westfalenpost« und »Bild« hatten zuvor berichtet.

Am 7. Oktober 2025 war es zu einer Gewalttat gegen Stalzer im Haus der Familie gekommen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Jugendlichen vor, ihrer Mutter mehrere Messerstiche mit zwei unterschiedlichen Messern zugefügt zu haben. Zudem soll sie mit einem Gegenstand gegen den Kopf von Stalzer geschlagen haben. Die Kommunalpolitikerin erlitt einen Nasenbeinbruch.

Die 58-Jährige hatte sich gesundheitlich schnell erholt und war Anfang November 2025 als Bürgermeisterin von Herdecke vereidigt worden.

Das Amtsgericht Hagen prüfe nun die Zulassung der Anklage, so der Oberstaatsanwalt. Wegen des jugendlichen Alters der Beschuldigten werde ein Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Offenbar keine Tötungsabsicht erkennbar

Stalzers Tochter stand von Beginn an unter dringendem Tatverdacht. Gegen die Jugendliche war Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen worden. Eine Tötungsabsicht sei dabei nicht zu erkennen gewesen, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Es stehe fest, dass sie selbst den Notruf abgesetzt habe.

Zu den Vorwürfen habe die Beschuldigte bisher keine Angaben gemacht. Zu einem möglichen Motiv wollte sich der Ermittler mit Verweis auf das jugendliche Alter der Beschuldigten nicht äußern.

Gegen den Bruder der Jugendlichen war zunächst ebenfalls ermittelt worden. Die Ermittlungen gegen ihn seien aber eingestellt worden, weil er nicht am Geschehen beteiligt gewesen sei, so der Oberstaatsanwalt.

In der Familie hatte es laut Polizei schon länger Konflikte gegeben. Mutter und Kinder hätten sich bei der Polizei auch gegenseitig der häuslichen Gewalt beschuldigt, hieß es damals.

Der Rechtsanwalt der Jugendlichen sagte nun der Nachrichtenagentur dpa, seine Mandantin sei nach der Tat kurzzeitig in einer Psychiatrie untergebracht gewesen und später von einem Gutachter als schuldfähig eingestuft worden. Wo sich die Beschuldigte seitdem aufhalte, sei zu ihrem Schutz geheim. Dass die Anklage von gefährlicher Körperverletzung ausgehe, zeige deutlich, dass es keinen Tötungsvorsatz gegeben habe.

Gesamten Artikel lesen