Gewalttat in Stade: Gericht weist Beschwerde im Sorgerechtsstreit um Gewalttat in Stade ab
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Nach dem Tod des Verdächtigen der Tat in Stade bleiben der Mutter Teile des Sorgerechts entzogen. Ermittler sehen den Sorgerechtsstreit als Motiv für die Tat.
Quelle: DIE ZEIT,
dpa,
akm
29. Juli 2026, 14:03 Uhr
Artikelzusammenfassung
Nach dem Blutbad von Stade hält das Oberlandesgericht Celle im Sorgerechtsstreit die Zügel für die Mutter weiter straff. Die Richter wiesen die Beschwerde der Eltern im Eilverfahren zurück, sodass die Mutter vorerst weder über den Aufenthaltsort des Babys noch über medizinische Behandlungen oder Behördengänge entscheiden darf; der Vater ist inzwischen tot, weshalb sich der Fall juristisch nur noch um sie dreht. Ausgangspunkt war die Entscheidung des Amtsgerichts, Teile des Sorgerechts zu entziehen und Mutter und Kind in einer Mutter-Kind-Einrichtung unterzubringen – ein Setting, das kurz darauf auf brutalste Weise kollabierte, als der 45-Jährige dort laut Ermittlern aus Wut über den Streit sechs Jugendhilfe-Mitarbeiter erschoss. Nach der Tat wurde der Mann auf der Flucht gefasst, kam wegen Mordverdachts in U-Haft und nahm sich später im Gefängnis das Leben, während das Baby inzwischen getrennt von der Mutter in einer anderen Einrichtung lebt. Das ist juristisch nur der Trailer, nicht das Staffelfinale: Im Hauptverfahren wird das Gericht den Fall noch einmal gründlich aufrollen und endgültig über die Sorgerechte der Mutter entscheiden.
Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen.
Das Oberlandesgericht Celle hat nach der Gewalttat in Stade mit sechs Toten eine Beschwerde der Eltern im Sorgerechtsstreit um ihr Kind zurückgewiesen. Für die Mutter bedeutet das, dass sie weiterhin wichtige Teile des Sorgerechts nicht ausüben darf. Sie darf derzeit nicht entscheiden, wo ihr Kind lebt. Außerdem darf sie keine Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen und das Kind auch nicht gegenüber Behörden vertreten, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Da der Vater inzwischen tot ist, betrifft die Entscheidung inzwischen nur noch die Mutter.
Damit bleibt die Entscheidung des Amtsgerichts zunächst bestehen. Das Gericht hatte den Eltern Teile des Sorgerechts entzogen und angeordnet, dass Mutter und das wenige Monate alte Baby gemeinsam in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade untergebracht werden. Gegen diese Entscheidung legten beide Eltern Beschwerde ein. Nur wenig später soll der Vater des Kindes in der Einrichtung sechs Mitarbeiter der Jugendhilfe erschossen haben. Nach Einschätzung der Ermittler war der Streit um das Sorgerecht das Motiv für die Tat.
Der 45-jährige Vater des Kindes wurde kurz nach der Tat auf der Flucht festgenommen und kam anschließend in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde wegen Mordes ermittelt. Anschließend nahm er sich im Gefängnis das Leben. Das Baby lebt inzwischen getrennt von seiner Mutter in einer anderen Einrichtung.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist allerdings nicht endgültig. Sie wurde im Rahmen eines Eilverfahrens getroffen, das vorläufig regelt, was bis zu einer endgültigen Entscheidung gilt. In einem späteren Hauptverfahren wird sich das Gericht noch einmal ausführlich mit dem Sorgerechtsstreit befassen und endgültig über die Rechte der Mutter entscheiden.