Die russische Klage richtet sich gegen einen Beschluss vom Dezember 2025, die Gelder auf unbestimmte Zeit zu blockieren. Zur Begründung hieß es, das Einfrieren sei mit »schwerwiegenden Verfahrensverstößen« verhängt worden, da es per Mehrheitsentscheidung und nicht wie vom EU-Recht gefordert einstimmig angenommen worden sei.
»Die EU-Verordnung verletzt die grundlegenden und unveräußerlichen Rechte auf Zugang zur Justiz und Unverletzlichkeit des Eigentums sowie den Grundsatz der Staatenimmunität«, erklärte die Zentralbank weiter.
Das im Dezember veröffentlichte EU-Dokument zur Sperrung der Gelder schließt eine Klage Russlands vor EU-Gerichten gegen die Entscheidung jedoch aus. Eine mit den Vorgängen vertraute Person sagte der Nachrichtenagentur Reuters, die mutmaßlichen Verfahrensverstöße stünden im Mittelpunkt der Klage.

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