Neugründung der AfD-Jugend: Justiz prüft Aussage auf Parteitag

vor 2 Tage 5

Äußerungen aus einer Rede während des Gründungstreffens der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland haben die Gießener Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Mit Blick auf die Aussagen, die der schleswig-holsteinische AfD-Jungpolitiker Kevin Dorow in seiner Bewerbungsrede für den Vorstand der Organisation am 29. November getätigt hatte, erklärte ein Sprecher der Behörde: „Der Vorfall ist der Staatsanwaltschaft bekannt.“ Derzeit werde dieser unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Strafbarkeit gemäß Paragraf 86a Strafgesetzbuch geprüft. In dem Paragrafen geht es um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Der dafür vorgesehene Strafrahmen sei eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Bei der Veranstaltung hatte Dorow, der in das Führungsgremium der AfD-Nachwuchsorganisation gewählt wurde, gesagt: „Wie es Björn Höcke vor wenigen Monaten rezitiert hat, Jugend muss durch Jugend geführt werden, und dieses Prinzip muss unser Leitstern sein. Diese Jugendorganisation, liebe Freunde, wird die Speerspitze der jungen Rechten in Deutschland sein“, hatte Dorow hinzugefügt. „Jugend wird durch Jugend geführt“ galt als Prinzip der sogenannten Bündischen Jugend in der Weimarer Zeit und später auch der Hitlerjugend. Dorow schrieb der dpa zu den Vorermittlungen: „Ich sehe keinerlei Anlass, mich von dieser inhaltlich in keiner Weise verwerflichen Aussage zu distanzieren.“

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