„Können eine Option sein“: Dobrindt will Abschiebungen in Drittstaaten – ohne persönliche Verbindung

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht neue Möglichkeiten für mehr Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber. „Modelle mit Drittstaaten können eine Option sein“, sagte er der „Welt am Sonntag“: „Wenn Menschen nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, bedeutet das nicht, dass Abschiebungen in andere sichere Regionen ausgeschlossen sind.“

Das sogenannte Verbindungselement, also die notwendige persönliche Verbindung eines Migranten zum Drittstaat, habe man gerade aufgehoben, fügte er hinzu: „Das hat bisher verlangt, dass es eine bestehende Verbindung der abzuschiebenden Person in das Drittland geben muss. Diese Notwendigkeit ist jetzt entfallen, das schafft neue Möglichkeiten.“

Neuer Umgang mit Vermögen von Ukrainern

Der Minister kündigte außerdem einen neuen Umgang mit dem Vermögen ukrainischer Flüchtlinge an: „Es ist ein Grundprinzip, dass erst einmal das eigene Vermögen herangezogen werden muss, bevor man auf staatliche Leistungen zurückgreifen kann.“

Da Ukrainer nun rechtlich wie andere Asylbewerber behandelt würden, würden nicht nur die Leistungen reduziert, sondern auch das sogenannte Schonvermögen sinke auf 200 Euro: „Autos oder teure Uhren liegen deutlich darüber und zählen damit zum Vermögen. Die Behörden entscheiden vor Ort, ob Bedürftigkeit tatsächlich vorliegt“, sagte der CSU-Politiker.

Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention

Dobrindt äußerte sich darüber hinaus auch zur Debatte um eine Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention. „Ich kann mir vorstellen, dass es Klarstellungen aus der Politik gibt, die als Grundlage für zukünftige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gelten könnten“, betonte er. Dazu gebe es Vorschläge auf europäischer Ebene sowie von namhaften Migrationsexperten: „Die Debatte läuft aktuell in Europa, ihr Ausgang ist aber noch offen.“

Am Mittwoch hatten sich die 46 Mitgliedstaaten des Europarats darauf verständigt, bis 2026 eine politische Erklärung zu Migrationsfragen und zur Europäischen Menschenrechtskonvention auszuarbeiten. 27 Länder, darunter Italien, Großbritannien, Österreich und Dänemark, machen sich aktuell für Verschärfungen stark.

Bislang verhindert die Konvention die Abschiebung auch von schwersten Straftätern, wenn ihnen im Zielland unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, wozu auch Mängel im Gesundheitssystem zählen können. Über die Einhaltung der Konvention wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. (KNA)

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