Osteopathie als Behandlungsform wird zunehmend von Krankenkassen bezuschusst. Doch Zweifel an ihrer Wirksamkeit halten sich hartnäckig. Experten werteten nun die verfügbare Evidenz aus.
Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat den Einsatz osteopathischer manueller Therapien bei akuten oder chronischen Kreuzschmerzen untersucht und bewertet diese Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) erneut mit „unklar“. Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen hatte der IGeL-Monitor bereits 2018 untersucht und mit dem Fazit „unklar“ abgeschlossen.
Das wissenschaftliche Onlineportal wird von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert und bewertet regelmäßig private Gesundheitsleistungen. Es soll Patienten die Auswahl für sie geeigneter Therapieformen auf Basis der aktuell verfügbaren Evidenz erleichtern.
Unspezifische Kreuzschmerzen bezeichnen Schmerzen im unteren Rücken ohne eindeutigen Grund. Sie machen 85 Prozent aller Rückenschmerzen aus und betreffen jährlich Millionen von Menschen.
Mittlerweile setzen viele Patienten auf Osteopathie, die sich als besonders sanfte und ganzheitliche Behandlungsform versteht. Pro Sitzung werden je nach Therapeut zwischen 80 und 150 Euro fällig.
Obwohl viele Krankenkassen mit Zuschüssen werben, muss der Großteil der Behandlungskosten privat getragen werden. Inwieweit diese Alternativmedizin wirkt, ist nicht eindeutig belegt.
Die Experten des IGeL-Monitors suchten nun nach systematischen Übersichtsarbeiten und Einzelstudien zu dem Thema. Insgesamt zog das Team 250 Arbeiten in Betracht. Daraus wählten sie drei Reviews und zwei große Einzelstudien als relevant für ihre Einschätzung aus. Als Leitreview diente eine italienische Arbeit von Dal Farra et al. (2021), die zehn Studien umfasste.
Ist Osteopathie wirklich wirksam?
Das Ergebnis ist ernüchternd. In der Gesamtschau ergebe sich kein nachweisbarer Nutzen der Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen. Zwar gäbe es Hinweise auf mögliche Schmerzreduktion und Steigerung der körperlichen Funktionalität bei chronischen Rückenschmerzen. Doch die Evidenz dazu sei gering. Immerhin sei auch kein nennenswerter Schaden durch die Behandlungsform zu beobachten.
Angesichts der Gesamtevidenz kritisiert Daniel Belavy, Professor im Studienbereich Physiotherapie an der Hochschule Bochum, die Schlussfolgerungen des Berichts als „zu positiv“ gegenüber der Osteopathie.
„Wir brauchen nicht mehr ineffektive Behandlungen im deutschen Gesundheitssystem, sondern weniger“, sagte Belavy gegenüber dem Science Media Center (SMC). „Und wir benötigen auch eigentlich keine weiteren Studien.“
Die Einschätzungen der Experten würden sich primär auf den einen Leitreview von Dal Farra et al. stützen. „Geeignetere Evidenz“ – etwa der ebenfalls im IGeL-Monitor erwähnte Cochrane-Review – hätte bereits zu dem Schluss führen müssen, dass Osteopathie im Vergleich zu Scheinbehandlungen nicht wirksamer sei.
Anders sieht das David Hohenschurz-Schmidt vom Imperial College London. Er gibt an, in den vergangenen drei Jahren selbst Einkünfte aus privater osteopathischer Praxis sowie von der Osteopathie Schule Deutschland erhalten zu haben. Auch für viele andere nicht-medikamentöse Therapieformen wie die Physio-, Bewegungs- oder Verhaltenstherapie sei die Beweislage „eher unsicher“.
Die zwei größten und methodisch stärksten Studien im aktuellen IGeL-Monitor würden durchaus Hinweise auf Vorteile osteopathischer Behandlungen bei Rückenschmerzen liefern. Ob diese Effekte groß genug seien, um klinisch bedeutsam zu sein, bleibe allerdings unklar.
Studienlage bei Osteopathie
Gerade deshalb bräuchte es nun große, hochwertige Studien mit längeren Beobachtungszeiträumen. „Was wir nicht benötigen, sind noch mehr kleine und unprofessionell durchgeführte Studien, denn diese sind wenig aussagekräftig.“
Auch Lucia Gassner vom Austrian Institute for Health Technology Assessment (AIHTA) in Wien – die angibt, keine Interessenkonflikte zu haben – betont, „unklar“ sei nicht dasselbe wie „unwirksam“. Entscheidend sei die Frage, welche spezifische Wirksamkeit osteopathische Behandlungen über Placeboeffekte hinaus bieten.
Sie weist auf die Komplexität der Interpretation der Schlussfolgerungen hin. Gut sei, dass sich der Fokus des IGeL-Monitors auf unspezifische Kreuzschmerzen beschränke. Das erhöhe die Vergleichbarkeit der eingeschlossenen Studien.
Um die Wirksamkeit osteopathischer Behandlungen sinnvoll einzuschätzen, müssten diese jedoch sowohl mit anderen Therapien wie der Physiotherapie als auch mit Scheinbehandlungen verglichen werden. „Der IGeL-Monitor trennt diese beiden Fragen in seinen Einschlusskriterien nicht explizit“, sagte Lucia Gassner.
Das erschwere eine Interpretation der Studienlage. Insgesamt reflektiere die Bewertung daher eine Evidenzlücke, nicht eine Negativaussage. „Das ist eine gesundheitspolitisch unbequeme Konstellation“, sagte Gassner.
Ein besonderes Problem sei dabei der Schutz der Berufsbezeichnung „Osteopath“. „Laut unserem AIHTA-Bericht von 2022 haben von zehn analysierten europäischen Ländern sieben eine gesetzliche Regulierung, sechs schützen den Titel Osteopath vollständig – Deutschland und Österreich gehören nicht dazu“, sagte Gassner.
Osteopathie könnte im Versorgungsalltag dennoch nicht als nutzlos abgestempelt werden. „Zuwendung, therapeutische Beziehung und Erwartungseffekte können für Patienten realen Nutzen haben – und der Sicherheitsnachweis in unseren Arbeiten ist durchgehend positiv.“
Die entscheidende Frage sei daher nicht „Wirkt Osteopathie?“, sondern für welche Leiden ein „klinisch bedeutsamer Zusatznutzen“ gegenüber Scheinbehandlungen oder Physiotherapie und vergleichbaren manuellen Therapien belegt sei. „Und rechtfertigt dieser eine Erstattungsempfehlung?“

vor 4 Stunden
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