Frauke Brosius-Gersdorf: Universität Hamburg sieht Plagiatsverdacht gegen Brosius-Gersdorf »nicht bestätigt«

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Die zuständigen Gremien hätten den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt angesehen, teilte die Hochschule weiter mit. »Die Betroffene wurde über das Ergebnis informiert.«

Brosius-Gersdorf war von der SPD für das Amt als Richterin am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen worden. Doch die Union hatte erhebliche Vorbehalte, unter anderem wegen ihrer Positionen zum Abtreibungsrecht. Im August 2025 verzichtete sie schließlich auf ihre Kandidatur. Kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestags war die für den 11. Juli vorgesehene Wahl der Juristin aber auch genommen worden, weil die Unionsfraktionsfraktion von einem Plagiatsverdacht gegen die Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf sprach .

Am Abend vor der geplanten Wahl hatte der selbst ernannte Plagiatsjäger Stefan Weber in seinem Blog den Vorwurf veröffentlicht, dass es zwischen der Dissertation der damaligen Richterkandidatin und der Habilitationsschrift ihres Ehemannes Hubertus Gersdorf mindestens 23 Textparallelen gebe. Die Universität Hamburg sah zunächst keinen Anlass für eine Überprüfung, leitete eine solche aber zwei Wochen später unter Verweis auf weitere eingegangene Hinweise schließlich doch ein.

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