Das Amtsgericht Starnberg hat Google zu Schadensersatz verurteilt, nachdem ein Nutzer aus Bayern auf einen sogenannten Fakeshop hereingefallen war. Die irische Konzernniederlassung muss dem Kläger daher 489,99 € plus Rechtsanwaltskosten und Zinsen überweisen, heißt es in dem Urteil zu dem Fall, das dem SPIEGEL vorliegt.
Da der Konzern keine Klageerwiderung eingereicht hatte, akzeptierte das Gericht demnach die Schilderung des Klägers. Der hat laut des Urteils auf eine Google-Anzeige reagiert, bei der ein besonders günstiger Fahrradträger für das Auto angeboten wurde. Doch die angeblich in Stuttgart ansässige Firma entpuppte sich als betrügerischer Fakeshop, der gar kein Produkt lieferte. Das Geld war weg.
Google muss in dem Fall nun für den Schaden einstehen, weil der Konzern laut Überzeugung des Gerichts seine Sorgfaltspflichten nicht hinreichend erfüllt habe. Laut Klage soll der Shop für Google als betrügerisches Angebot erkennbar gewesen sein. Dennoch sei die Anzeige weiterhin prominent oberhalb der Suchergebnisse ausgespielt worden.
Konkrete Hinweise auf Betrug
Zwar gesteht das Gericht zu, dass die Betrugserkennung nicht perfekt sein könne. In diesem Fall habe Google aber konkrete Hinweise ignoriert. Wegen der prominenten Platzierung der Anzeige und des bekannten Risikos durch Fakeshops sei eine vertiefte Prüfung angemessen gewesen, die jedoch offenbar ausgeblieben war. Das Gericht beruft sich dabei zum einen auf deutsche Gesetze, zum anderen auf den europäischen Digital Services Act, der für besonders große Plattformen gesteigerte Prüfungspflichten vorsieht.
Nach Angaben von Kläger-Anwalt Sven Galla handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung in Deutschland, mit der ein Suchmaschinenbetreiber für den Schaden eines Nutzers haftet, der auf ein beworbenes Fakeshop-Angebot hereingefallen ist. Allerdings handelt es sich nur um eine Einzelfallentscheidung.
Die Maßnahmen der großen Plattformbetreiber gegen Betrugswellen sind immer wieder Gegenstand der Kritik. So hatten mehrere Verbraucherschutzorganisationen auf den Plattformen von Google, Meta und TikTok fast 900 Anzeigen gemeldet, die mutmaßlich gegen EU-Recht verstießen, doch weniger als ein Drittel sei demnach entfernt worden.
Google ließ eine kurzfristige Anfrage des SPIEGEL zu dem Urteil zunächst unbeantwortet. Die Plattformen betonen grundsätzlich, dass ihre Sicherheitssysteme einen großen Teil der Betrugsversuche noch vor Veröffentlichung aus dem Verkehr zögen. Ob die Plattformen ihre Pflichten nach dem Digital Services Act erfüllen, ist Gegenstand mehrerer Verfahren der EU-Kommission.
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