Drei Klagen abgewiesen: Neue Grundsteuer ist nicht verfassungswidrig

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Die neue Grundsteuer ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht verfassungswidrig. Die Münchener Richter wiesen am Mittwoch drei Klagen gegen die Steuer als unbegründet ab. Auf dem Prüfstand stand das sogenannte Bundesmodell, das in elf der 16 Bundesländer genutzt wird (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25). Der besteuerte Wert einer Immobilie richtet sich dabei vorrangig nach dem Bodenwert und den fiktiv erzielbaren Mieteinnahmen.

Die Kläger rügten unter anderem eine zu ungenaue und damit zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage. Zuvor war die Grundsteuer nach völlig überholten Einheitswerten berechnet worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte daher 2018 eine Neuregelung gefordert.

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