Die Bundesregierung will die Regeln für Vaterschaftsanerkennungen für Fälle verschärfen, in denen Vater oder Mutter kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch eine Regelung auf den Weg, nach der in solchen Fällen künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist, um die Vaterschaft offiziell zu machen. Damit soll verhindert werden, dass Vaterschaftsanerkennungen missbraucht werden, um einem der Beteiligten ein sicheres Bleiberecht zu verschaffen. Ausnahmen soll es geben, wenn die leibliche Vaterschaft durch einen Gen-Test nachgewiesen wird, die Eltern nach der Geburt des Kindes geheiratet haben, es bereits ein Geschwisterkind gibt oder die Eltern seit mindestens anderthalb Jahren zusammenwohnen. In allen anderen Fällen soll die Ausländerbehörde anhand von im Gesetz formulierten Vermutungen entscheiden, ob die Vaterschaftsanerkennung missbräuchlich angestrebt wird. Experten gehen von mehreren zehntausend Fällen pro Jahr aus.










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