Aufnahme von Afghanen: Dobrindt sagt endgültig Nein

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Hunderte Afghanen mit Aufnahmezusage aus Deutschland werden voraussichtlich doch nicht einreisen dürfen. Etwa 640 Menschen von einer sogenannten Menschenrechtsliste und aus einem Überbrückungsprogramm werde in den nächsten Tagen mitgeteilt, dass kein politisches Interesse mehr an einer Aufnahme bestehe, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch.

Für die Betroffenen gebe es aber weiterhin ein Unterstützungsangebot, etwa für eine Ausreise in ein anderes Land.Nach Machtübernahme der radikalislamischen Taliban in Afghanistan vor vier Jahren hatte die damalige Bundesregierung besonders gefährdeten Menschen – außer sogenannten Ortskräften auch Menschenrechtlern, Richtern und Journalisten – eine Aufnahme in Deutschland zugesichert. Die aktuelle Bundesregierung von Union und SPD hat sich dagegen darauf verständigt, freiwillige Aufnahmeprogramme möglichst zu beenden.

Die Zahl der Betroffenen schwankt je nach Berechnung zwischen 1300 und 1800

Zuletzt befanden sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums noch gut 1300 Afghanen aus verschiedenen deutschen Aufnahmeprogrammen in Pakistan, darunter auch etwa 90 aus dem Ortskräfteverfahren und etwa 580 aus einem Bundesaufnahmeprogramm. Andere Berechnungen gehen von insgesamt 1800 Menschen aus. Etwa 165 Betroffene warten laut dem Auswärtigen Amt zudem in ihrer Heimat, weil sie im Spätsommer aus Pakistan dorthin abgeschoben wurden. Die pakistanische Regierung hat Deutschland noch bis Ende des Jahres Zeit gegeben, seine verschiedenen Aufnahmeprogramme abzuschließen. Danach könnte es zu weiteren Abschiebungen nach Afghanistan kommen.

In den vergangenen Monaten konnten immer wieder Afghanen mit Aufnahmezusage, die ihre Visa vor deutschen Gerichten eingeklagt hatten, nach Deutschland einreisen. Die Gerichte bestätigten dabei Zusagen aus dem Bundesaufnahmeprogramm als rechtsverbindlich. Zusagen aus anderen Programmen seien indes als politisch zu werten.

Daher sieht sich die Bundesregierung daran rechtlich nicht gebunden. Auch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus der vergangenen Woche zu einem konkreten Fall eines afghanischen Richters versteht Dobrindt so. Das höchste deutsche Gericht verpflichtete das Ministerium, über dessen Visumantrag zu entscheiden – aber nicht, wie die Entscheidung ausfallen soll.

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