Setzen Aktionäre in den USA ein Thema auf die Tagesordnung der Hauptversammlung, können Unternehmen die SEC im Rahmen eines sogenannten No-Action-Request um die Bestätigung bitten, dass sie den Antrag ausschließen dürfen. Gibt die Aufsicht ein positives Signal, kann das Unternehmen den Antrag in der Regel streichen, ohne Sanktionen fürchten zu müssen.

vor 5 Stunden
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